Ab dem heutigen 2. August gelten in der EU und in Kalifornien zwei unabhängig voneinander beschlossene, aber bewusst zeitgleich in Kraft gesetzte Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. In der EU drohen Verstöße gegen Artikel 50 der KI-Verordnung Bußgelder bis 15 Millionen Euro, in Kalifornien müssen große KI-Anbieter ab sofort ein kostenloses Erkennungstool für KI-Inhalte bereithalten.
EU-Verordnung verlangt maschinenlesbare Markierung
Artikel 50 der KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft, wird aber erst mit dem heutigen Stichtag unmittelbar anwendbar und durchsetzbar. Wie beckmann.ai bereits im Juli berichtete, müssen Chatbots für Nutzer eindeutig als nicht-menschlich erkennbar sein. Anbieter generativer KI-Systeme müssen zudem sicherstellen, dass synthetisch erzeugte Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte maschinenlesbar markiert sind. Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse benötigen zusätzlich eine für Menschen sichtbare Kennzeichnung, außer ein Mensch trägt die redaktionelle Verantwortung.
Wer KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung betreibt, muss betroffene Personen zusätzlich darüber informieren. Die EU-Kommission veröffentlichte am 20. Juli 2026 finale Leitlinien zu Artikel 50, um Behörden und Anbietern eine einheitliche Auslegung zu ermöglichen. Der sogenannte Digital Omnibus verschiebt zwar Hochrisiko-Pflichten auf 2027 und 2028, lässt Artikel 50 aber unangetastet. Nur für Systeme, die bereits vor dem Stichtag im Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Kalifornisches Gesetz verlangt zusätzliches Prüfwerkzeug
Zeitgleich wird in Kalifornien der California AI Transparency Act (SB 942) wirksam. Das Gesetz war ursprünglich zum 1. Januar 2026 vorgesehen; AB 853, im Oktober 2025 von Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnet, verschob den Starttermin ausdrücklich auf den 2. August 2026 – denselben Tag wie die EU-Vorgaben. Betroffen sind sogenannte Covered Provider: Anbieter generativer KI-Systeme mit mehr als einer Million monatlichen Nutzern in Kalifornien. Das Gesetz erfasst damit nach Einschätzung von Rechtsanalysen praktisch alle großen Anbieter – von OpenAI und Google über Meta bis zum Musikdienst Suno, der zugleich in München wegen Urheberrechtsverstößen verurteilt wurde. Eine offizielle Liste betroffener Unternehmen veröffentlicht Kalifornien nicht; die konkrete Zuordnung ist unabhängig nicht verifiziert.
Die kalifornischen Vorgaben verlangen ein kostenlos zugängliches Erkennungstool, mit dem sich KI-generierte Bild-, Audio- und Videoinhalte identifizieren lassen. Anbieter müssen außerdem eine sichtbare Kennzeichnung anbieten sowie eine im Inhalt eingebettete, latente Markierung setzen. Diese Pflichten gelten laut Gesetzestext auch für Lizenznehmer, die fremde KI-Systeme lediglich weiterverwenden – die Verantwortung reicht also über den ursprünglichen Anbieter hinaus. Ab dem 1. Januar 2027 verschärft sich die Regel zusätzlich für generative KI-Hosting-Plattformen, die Modelle Dritter lediglich bereitstellen, ohne sie selbst zu entwickeln.
Zwei Rechtsräume stimmen ihre Fristen ab
Der gemeinsame Stichtag ist kein Zufall: Kaliforniens Gesetzgeber verschob die Frist eigens, um sie an die EU-Vorgaben anzugleichen, wie aus den Materialien zu AB 853 hervorgeht. Damit ziehen zwei der größten KI-Märkte weltweit an einem Tag mit vergleichbaren Kennzeichnungsregeln nach. Andere US-Bundesstaaten gehen eigene Wege: Illinois verpflichtet KI-Konzerne ab 2027 zu jährlichen externen Sicherheitsaudits, ein anderer regulatorischer Ansatz als die reine Inhaltskennzeichnung in Kalifornien und der EU.
International bleibt das Bild uneinheitlich. China verlangt vergleichbare Kennzeichnungen bereits seit September 2025, in den USA liegt ein Bundesgesetz zur KI-Kennzeichnung weiterhin unverabschiedet im Senat. Die EU und Kalifornien sind damit die ersten großen Rechtsräume, deren Vorgaben ab heute parallel und mit eigener Durchsetzungsbefugnis gelten.
Offen bleibt, ob die vorgeschriebenen Erkennungswerkzeuge in der Praxis zuverlässig zwischen echten und KI-generierten Inhalten unterscheiden – ein technisches Problem, das weder die EU-Leitlinien noch das kalifornische Gesetz vollständig lösen. Die nächste Bewährungsprobe folgt zum 2. Dezember 2026, wenn die Übergangsfrist für bereits im Markt befindliche EU-Systeme endet und sich zeigt, wie streng die ersten Prüfungen tatsächlich ausfallen.


