Anthropic stattet Antworten seines KI-Assistenten Claude ab sofort mit einem unsichtbaren digitalen Wasserzeichen aus. Erzeugte Bilddateien erhalten zusätzlich signierte Herkunftsmetadaten nach dem C2PA-Standard. Der Schritt setzt die seit 2. August 2026 geltende EU-Transparenzpflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung um – und gilt nach Angaben des Unternehmens weltweit, nicht nur für Nutzer in der EU.
Wasserzeichen übersteht Kopieren und teilweise auch Bearbeitung
Das Verfahren, wie Claude KI-Inhalte markiert, beschreibt Anthropic im eigenen Support-Center. Bei Text webt das Modell die Markierung demnach direkt in die generierte Antwort ein, ohne Bedeutung, Qualität oder Lesbarkeit zu verändern. Weil das Wasserzeichen Teil des Textes selbst ist und keine separaten Metadaten sind, wandert es beim Kopieren in andere Programme mit und kann laut Anthropic auch leichte Umformulierungen überstehen. Für den Büroalltag heißt das: Ein Absatz aus einer Claude-Antwort bleibt auch dann grundsätzlich nachverfolgbar, wenn er unverändert in eine E-Mail oder ein Dokument eingefügt wird.
Für Bilddateien in den Formaten SVG, PNG und JPG nutzt Anthropic stattdessen den offenen C2PA-Standard der Coalition for Content Provenance and Authenticity. Die signierten Metadaten halten fest, dass eine Datei von Claude erzeugt oder bearbeitet wurde. Betroffen sind alle Zugangswege: die Claude-Webanwendung, die Programmierschnittstelle Claude Platform, das Entwicklerwerkzeug Claude Code, die Arbeitsumgebung Claude Cowork sowie Claude Tag für Slack. Modelle, die seit dem 2. August 2026 erscheinen, unterstützen die Markierung von Anfang an; ältere Modelle sollen die Funktion schrittweise nachträglich erhalten, ein konkretes Datum nennt Anthropic dafür nicht.
EU-Verhaltenskodex macht Kennzeichnung zur Pflicht
Auslöser ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, der seit dem 2. August 2026 EU-weit gilt und KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnungspflichtig macht. Ein freiwilliger Verhaltenskodex zu diesem Artikel bietet unterzeichnenden Unternehmen eine Vermutung der Rechtskonformität; neben Anthropic haben laut Berichten auch OpenAI, Google, Meta, Microsoft, Black Forest Labs und der Videoanbieter Synthesia unterschrieben. Verstöße gegen die Transparenzpflicht können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Der sogenannte Digital Omnibus verschiebt zwar zahlreiche Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf 2027 und 2028, lässt Artikel 50 davon aber unberührt – die Kennzeichnungspflicht für generierte Inhalte gilt bereits uneingeschränkt.
Anthropic setzt die Markierung nach eigenen Angaben überall dort ein, wo Claude angeboten wird, also auch außerhalb der EU und über Cloud-Partner wie AWS, Google Cloud und Microsoft Foundry. Für Nutzer in Deutschland ändert sich am Zugang nichts: Die Kennzeichnung läuft automatisch im Hintergrund, ein Zusatztarif oder separates Opt-in ist nicht vorgesehen.
Erkennungswerkzeug fehlt noch, Grenzen bleiben offen
Wie zuverlässig sich die Markierung nachweisen lässt, bleibt vorerst unklar. Anthropic kündigt an, Nutzern und Drittparteien künftig ein Werkzeug zur Erkennung der Wasserzeichen und Metadaten bereitzustellen, technische Dokumentation dazu soll erst noch folgen. Bis dahin können weder Redaktionen noch Plattformen selbst prüfen, ob ein Text tatsächlich von Claude stammt.
Anthropic nennt in seinem Support-Center selbst mehrere Grenzen: Ein erkanntes Wasserzeichen belegt nur, dass Claude einen Text möglicherweise verarbeitet hat – nicht, dass das Modell ihn ursprünglich verfasst hat, da Nutzer auch selbst geschriebene Texte zum Zusammenfassen, Übersetzen oder Lektorieren einreichen können. Umgekehrt bedeutet ein fehlendes Wasserzeichen nicht, dass ein Inhalt garantiert menschlichen Ursprungs ist, etwa weil ältere Modelle die Funktion noch nicht unterstützen. Starke Bearbeitung, Formatumwandlungen, Screenshots oder sehr kurze Textpassagen können die Markierung zusätzlich unkenntlich machen.
Entscheidend wird, ob Anthropic das angekündigte Erkennungswerkzeug zeitnah liefert, bevor Wettbewerber wie OpenAI oder Google mit eigenen, möglicherweise inkompatiblen Verfahren nachziehen. Bis Dritte die Markierung unabhängig prüfen können, bleibt die Aussagekraft der neuen Kennzeichnung eine Frage des Vertrauens in die Selbstauskunft der Anbieter.


