Ab dem 2. August 2026 gelten in der gesamten EU verbindliche Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz. Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1689), die bereits seit August 2024 in Kraft ist, aber stufenweise anwendbar wird. Für Unternehmen, die Chatbots, Bildgeneratoren oder andere generative KI-Systeme einsetzen, ist dieser Stichtag der erste unmittelbare Berührungspunkt mit dem Gesetz.
Was Artikel 50 konkret verlangt
Artikel 50 der KI-Verordnung schreibt vor, dass Chatbots und andere KI-Konversationssysteme für Nutzer eindeutig als nicht-menschlich erkennbar sein müssen, sofern das nicht bereits offensichtlich ist. Anbieter generativer KI-Systeme müssen zudem sicherstellen, dass synthetisch erzeugte Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte in einem maschinenlesbaren Format markiert und als KI-generiert erkennbar sind. Wer KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung betreibt, muss betroffene Personen darüber informieren. Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen für Menschen sichtbar gekennzeichnet werden, es sei denn, ein Mensch trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.
Verstöße gegen diese Transparenzpflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei den nach Artikel 5 der Verordnung verbotenen KI-Praktiken liegt die Obergrenze bei 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Umsatzes.
Was der „Digital Omnibus” verschiebt – und was nicht
Seit einer vorläufigen politischen Einigung vom 7. Mai 2026 verschiebt die EU im Rahmen des sogenannten „Digital Omnibus” zentrale Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (etwa in Personalauswahl, Bildung oder Kreditwürdigkeitsprüfung) sollen erst zum 2. Dezember 2027 gelten, für KI als Sicherheitskomponente in Produkten wie Maschinen oder Medizingeräten erst zum 2. August 2028. Das entsprechende Reformpaket ist Teil eines Vorschlags, den die EU-Kommission zur Vereinfachung der KI-Verordnung eingebracht hat und der noch formal abgeschlossen werden muss.
Von dieser Verschiebung ausdrücklich ausgenommen sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50: Sie treten wie ursprünglich vorgesehen am 2. August 2026 in Kraft. Eine Ausnahme betrifft nur die maschinenlesbare Markierungspflicht für generative KI-Systeme, die bereits vor dem Stichtag auf dem Markt waren – für sie sieht der Omnibus-Vorschlag eine sechsmonatige Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 vor.
Zum selben Datum, dem 2. Dezember 2026, sollen zudem zwei neue Verbote in Kraft treten, die im Zuge der Omnibus-Verhandlungen ergänzt wurden: ein Verbot von KI-Systemen, die nicht-einvernehmliche intime Bildinhalte erzeugen oder manipulieren („Nudify”-Apps), sowie ein Verbot von KI-Systemen zur Erzeugung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Für Anbieter, die nachweisen können, dass ihre Systeme über wirksame Schutzmaßnahmen gegen einen solchen Missbrauch verfügen, ist laut EU-Kommission eine Ausnahmeregelung vorgesehen.
Freiwilliger Verhaltenskodex mit Frist zum 22. Juli
Um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, hat die EU-Kommission am 10. Juni 2026 den finalen Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content veröffentlicht. Der Kodex ist formal freiwillig, gilt aber als anerkannter Compliance-Maßstab: Wer ihn unterzeichnet und umsetzt, kann sich laut Kommission auf eine Konformitätsvermutung hinsichtlich der Markierungs- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 Absatz 2 und 4 berufen.
Anbieter und Betreiber, die in die erste veröffentlichte Liste der Erstunterzeichner aufgenommen werden wollen, müssen das Unterzeichnungsformular bis zum 22. Juli 2026, 18 Uhr MESZ, einreichen. Eine spätere Unterzeichnung bleibt möglich, dann jedoch ohne Aufnahme in die erste Liste. Der Kodex sieht unter anderem ein einheitliches EU-Piktogramm zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vor, das Unterzeichnern kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Wie sich Unternehmen positionieren: das Beispiel OpenAI
OpenAI hatte sich bereits 2025 als erstes US-Unternehmen zum freiwilligen Verhaltenskodex für allgemeine KI-Modelle (General-Purpose AI Code of Practice) bekannt und erklärte nach Veröffentlichung des neuen Transparenz-Kodex, auch diesen zu unterstützen. Das Unternehmen verweist auf eigene Provenienz-Maßnahmen, die es nach eigenen Angaben seit 2024 entwickelt: C2PA-Metadaten für Bilder aus DALL-E 3 sowie SynthID-Wasserzeichen für Inhalte aus ChatGPT und Codex, ergänzt um ein öffentliches Prüfwerkzeug zur Verifikation unterstützter Inhalte. OpenAI betont dabei zugleich, dass Metadaten allein nicht ausreichten, da sie entfernt oder beschädigt werden könnten, weshalb das Unternehmen auf eine Kombination mehrerer Signale setze.
Nationale Umsetzung: Irland und Deutschland
Auch auf Ebene der Mitgliedstaaten laufen die Vorbereitungen. In Irland sieht der General Scheme des „Regulation of Artificial Intelligence Bill 2026” laut einer Analyse von KPMG Ireland die Schaffung einer neuen, unabhängigen Behörde vor: „Oifig IS na hÉireann”, das AI Office of Ireland, das die Durchsetzung koordinieren, KI-Kompetenz fördern und eine regulatorische Testumgebung für kleine und mittlere Unternehmen betreiben soll. Bestehende Fachregulierungsbehörden bleiben demnach als Marktüberwachungsbehörden für ihre jeweiligen Sektoren zuständig.
In Deutschland ist Anfang Juli 2026 eine neue, ressortübergreifende KI-Taskforce unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung gestartet. Wie IT Boltwise berichtet, arbeitet sie in fünf Arbeitsgruppen unter anderem an Recheninfrastruktur, Netzzugang und der Koordination der KI-Politik; einer zitierten Branchenanalyse zufolge könnte KI der deutschen Wirtschaft in den kommenden zehn Jahren zusätzlich rund 323 Milliarden Euro einbringen. Diese Wachstumsschätzung stammt aus einer Branchenanalyse und ist unabhängig nicht überprüft. Die eigentliche behördliche Marktaufsicht über die KI-Verordnung soll nach dem separaten, im Februar 2026 vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zentral bei der Bundesnetzagentur angesiedelt werden.
Internationaler Kontext: USA und China
Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte sind kein europäisches Alleinstellungsmerkmal. In den USA haben die Senatoren Brian Schatz, John Curtis und Mark Warner Ende Juni 2026 erneut den „AI Labeling Act of 2026” (S. 4915) eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter generativer KI-Systeme und große Online-Plattformen KI-generierte Bilder, Videos und Audioinhalte klar kennzeichnen müssen; die Federal Trade Commission (FTC) soll die Vorgaben durchsetzen, während das National Institute of Standards and Technology (NIST) gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe technische Standards entwickeln soll. Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und ist bislang nicht verabschiedet.
China hat vergleichbare Vorgaben bereits umgesetzt: Die von der Cyberspace-Verwaltung Chinas (CAC) und weiteren Behörden erlassenen „Measures for Labeling of AI-Generated Content” sind laut einer Analyse der Kanzlei White & Case bereits seit dem 1. September 2025 in Kraft und verlangen sowohl sichtbare als auch in Metadaten eingebettete Kennzeichnungen für KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte.
Einordnung
Der 2. August 2026 markiert damit nicht den Abschluss, sondern einen Zwischenschritt in der stufenweisen Anwendung der KI-Verordnung: Während die Transparenzpflichten aus Artikel 50 wie geplant in Kraft treten, verschieben sich die weitreichenderen Hochrisiko-Vorgaben auf 2027 und 2028. Für Unternehmen bedeutet das vor allem, kurzfristig die eigene Kennzeichnungspraxis zu prüfen – unabhängig davon, ob sie den freiwilligen Verhaltenskodex der Kommission unterzeichnen oder die Konformität auf anderem Weg nachweisen.


