Anthropic hat mit dem Content Checker unter claude.com/check-content ein kostenloses Werkzeug veröffentlicht, das Dateien auf eingebettete Claude-Wasserzeichen prüft. Die Anwendung liest signierte C2PA-Metadaten aus Bild-, Video- und Audiodateien aus und zeigt an, ob eine Datei mit dem KI-Assistenten Claude erzeugt oder bearbeitet wurde. Alle Prüfungen laufen laut Anthropic ausschließlich lokal im Browser, ohne dass die Datei hochgeladen wird.
Werkzeug prüft Dateien direkt im Browser
Der Content Checker akzeptiert Bilder in den Formaten JPG, PNG, GIF, WEBP, TIFF, HEIC, AVIF, SVG, DNG und JXL, Videos im MP4-, MOV- und AVI-Format sowie Audiodateien als WAV, MP3, M4A oder FLAC, jeweils bis zu 100 Megabyte. Wie Anthropic im eigenen Support-Center erläutert, verlässt eine geprüfte Datei dabei nie das eigene Gerät; unabhängig verifizieren lässt sich diese Zusicherung derzeit nicht, da der Quellcode des Werkzeugs nicht offenliegt. Ein positives Ergebnis bestätige demnach lediglich, dass Claude die Datei verarbeitet habe – nicht, wie groß der KI-Anteil am Ergebnis ausfalle, da auch selbst erstellte Dateien zum Bearbeiten oder Konvertieren eingereicht werden können. Für den Alltag heißt das: Wer ein verdächtiges Pressefoto oder eine KI-generierte Grafik prüfen möchte, bekommt eine erste Einschätzung, aber keine forensische Analyse. Die im August angekündigte Kennzeichnung für Bilddateien setzt auf den offenen C2PA-Standard der Coalition for Content Provenance and Authenticity, den auch Kamerahersteller und Bildbearbeitungssoftware nutzen.
Kennzeichnung setzt EU-Transparenzpflicht seit August um
Grundlage bleibt Artikel 50 Absatz 2 der EU-KI-Verordnung, der seit dem 2. August 2026 KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnungspflichtig macht. Anthropic gehört zu rund 190 Unterzeichnern des freiwilligen EU-Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-Inhalten, den das Unternehmen im Juli 2026 unterschrieben hat. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Aktuell unterstützen die Modelle Claude Fable 5.1 und Claude Mythos 5.1 die Markierung von Anfang an; für ältere Modelle rüstet Anthropic die Funktion nach eigenen Angaben schrittweise nach. Wie ein Anthropic-Ingenieur gegenüber TechCrunch bereits im August erläuterte, entfernt beim Text-Wasserzeichen erst eine vollständige Neuformulierung jedes Wortes die Markierung zuverlässig. Die Kennzeichnung gilt weltweit und über alle Zugangswege hinweg – die Claude-Webanwendung, die Programmierschnittstelle Claude Platform, Claude Code, Claude Cowork und Claude Tag sowie die Cloud-Partner AWS, Google Cloud und Microsoft Foundry. Für Nutzer in Deutschland und der EU ändert sich am Zugang nichts: Die Markierung läuft automatisch im Hintergrund mit, ein separater Tarif oder ein Opt-in ist nicht vorgesehen.
Text-Erkennung bleibt ausgewählten Organisationen vorbehalten
Anders als der freie Dateicheck bleibt die Erkennungs-Programmierschnittstelle für Text-Wasserzeichen vorerst eingeschränkt zugänglich. Anthropic stellt die sogenannte Watermark Detection API in einer privaten Vorschau nur ausgewählten Organisationen bereit: Regulierungsbehörden, Strafverfolgung, Medien, Faktenprüfer, unabhängige Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Gruppen aus der EU haben laut EU-Recht Anspruch auf Zugang. Auch Unternehmen, die selbst zur Einhaltung der KI-Verordnung verpflichtet sind, können ihn beantragen. Redaktionen oder Privatpersonen, die einen einzelnen Text auf eine Claude-Herkunft prüfen wollen, haben damit weiterhin keine direkte Möglichkeit dazu – nur die Dateiprüfung für Bild-, Video- und Audioinhalte steht allen offen zur Verfügung, ganz ohne Registrierung oder Nachweis einer Zugehörigkeit. Vergleichbare Prüfwerkzeuge für die jeweils eigenen Markierungen bieten inzwischen auch OpenAI und Google DeepMind an, jeweils nur für die eigenen Modelle und ohne anbieterübergreifenden Abgleich. Wer als Behörde, Redaktion oder Forschungseinrichtung Zugang zur Text-Erkennungs-API beantragen will, muss dafür ein eigenes Registrierungsformular ausfüllen und die Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen nachweisen.
Offen bleibt, wie belastbar ein negatives Ergebnis in der Praxis wirkt: Fehlt die Markierung, lässt sich daraus weder auf einen menschlichen Ursprung noch auf ein anderes KI-Modell schließen. Entscheidend wird deshalb, ob Redaktionen, Plattformen und Gerichte den freien Dateicheck künftig als belastbaren Hinweis akzeptieren oder auf eine breitere Text-Erkennung warten, deren Zugang vorerst auf wenige Organisationen beschränkt bleibt.


