Die Organisation AlgorithmWatch hat erstmals systematisch untersucht, wie Google seine KI-Übersichten bei den drei deutschen Landtagswahlen einsetzt. Auf Basis von 4.480 Suchanfragen zeigt die Studie: Wahlbezogene Fragen erhalten deutlich seltener eine KI-Zusammenfassung als andere Themen, und die verwendeten Quellen bleiben auffällig einseitig. Sachsen-Anhalt hat als erstes der drei Länder bereits gewählt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 20. September.
Google zeigt KI-Antworten bei Wahlfragen seltener an
Die zivilgesellschaftliche Organisation AlgorithmWatch hat im Juli 2026 insgesamt 4.480 Google-Suchanfragen zu den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern automatisiert ausgewertet. Grundlage war ein Zugang nach Artikel 40 Absatz 12 des Digital Services Act, der registrierten Forschungseinrichtungen Einblick in Plattformdaten sehr großer Online-Suchmaschinen gewährt. Über Googles eigene Schnittstelle „Search Researcher Result” ließ sich so nachvollziehen, wann und wie oft KI-Übersichten erscheinen. AlgorithmWatch zählt zu den nach dem Digital Services Act zugelassenen Forschungseinrichtungen, die einen solchen Datenzugang bei sehr großen Online-Plattformen beantragen dürfen.
Das zentrale – und von unabhängiger Seite nicht verifizierte – Ergebnis: Bei wahlbezogenen Suchanfragen zeigte Google eine KI-Übersicht nur in 39,1 Prozent der Fälle an, bei unpolitischen Vergleichsanfragen dagegen in 65,3 Prozent. Fragen zu einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten erhielten in 40 bis 50 Prozent der Fälle eine automatische Zusammenfassung, wobei die Quote zwischen den drei Bundesländern spürbar schwankte. Nach welchen Kriterien Google entscheidet, wann eine Übersicht eingeblendet wird, teilt der Konzern der Studie zufolge nicht mit.
Quellen konzentrieren sich auf wenige große Anbieter
Auffällig ist laut der Studie auch die Herkunft der verlinkten Quellen: Knapp die Hälfte aller Links in den KI-Übersichten führte zu Angeboten von lediglich zehn verschiedenen Anbietern. Am häufigsten verlinkt wurde YouTube – ein Dienst, der wie die Google-Suche selbst zum Mutterkonzern Alphabet gehört. AlgorithmWatch wertet das als möglichen Hinweis auf eine Bevorzugung konzerneigener Angebote, auch wenn sich daraus kein automatischer Regelverstoß ableiten lasse. Auch die übrigen häufig verlinkten Seiten stammten überwiegend von etablierten Medienhäusern und Nachschlagewerken, kaum von kleineren oder lokalen Redaktionen.
Auch die Sprache der Zusammenfassungen fiel den Studienautorinnen auf: Parteien und Kandidatinnen wurden in vielen Fällen mit wohlwollenden, unbestimmten Begriffen wie „pragmatisch”, „bürgernah” oder „stabil” beschrieben – Formulierungen, die eher an Eigendarstellungen von Parteien als an eine journalistische Einordnung erinnern. Ein Beispiel aus der Untersuchung beschreibt einen Berliner SPD-Politiker als „pragmatisch, bürgernah und umsetzungsorientiert”. Projektleiterin Clara Helming bringt die Kritik auf den Punkt: „Googles Produktentscheidungen beeinflussen wichtige Vorbedingungen der Meinungsbildung.”
Google verweist auf eigene Qualitätskriterien
Google erklärte gegenüber den Studienautorinnen, KI-Übersichten würden nur eingeblendet, wenn sie aus Sicht des Unternehmens einen Mehrwert böten, und seien stets „neutral und objektiv” gestaltet. Überprüfbare Kriterien für diese Einschätzung nannte der Konzern nicht. Eine Bevorzugung von YouTube gegenüber anderen Quellen bestreitet Google. Als sehr große Online-Suchmaschine im Sinne des Digital Services Act unterliegt Google zudem besonderen Sorgfaltspflichten, sobald Dienste systemische Risiken etwa für demokratische Prozesse bergen könnten. Weder die Bundesnetzagentur als deutsche Koordinierungsstelle für digitale Dienste noch die EU-Kommission haben bislang ein Verfahren zu dem Befund angekündigt.
Der Fall reiht sich in eine Serie regulatorischer Auseinandersetzungen um Googles KI-Suchfunktionen ein. Bereits im Juli 2026 hatte die deutsche Medienaufsicht ZAK entschieden, Googles KI-Suche als eigenständigen Inhalteanbieter einzustufen und ihr damit das Haftungsprivileg für automatisch generierte Suchantworten zu entziehen. Die seit August 2026 EU-weit geltenden Transparenzpflichten der KI-Verordnung erfassen zwar erkennbare KI-Chatbots und Deepfakes, nicht aber die Anzeigelogik von Suchübersichten – eine Lücke, auf die AlgorithmWatch mit der neuen Untersuchung gezielt hinweist.
Entscheidend wird, ob die EU-Kommission das Fehlen klarer Anzeigekriterien für KI-Übersichten künftig als systemisches Risiko im Sinne des Digital Services Act einstuft – bislang richtet sich die Aufsicht vor allem auf Werbe- und Empfehlungssysteme. Offen bleibt zudem, ob Google vor den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 20. September Anpassungen vornimmt. Für Sachsen-Anhalt kommt eine Reaktion ohnehin zu spät: Dort haben die Wählerinnen und Wähler bereits abgestimmt.


