Das Bundeskabinett hat Ende Juli den Entwurf für ein KI-Migrationsverwaltungsgesetz beschlossen, das dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Ausländerbehörden den Einsatz künstlicher Intelligenz in Asyl- und Aufenthaltsverfahren erlaubt. Nach der Sommerpause berät der Bundestag den Entwurf. Menschenrechtsorganisationen warnen vor Diskriminierung und fehlender Kontrolle bei Entscheidungen über Aufenthalt und Abschiebung.
KI soll Asylverfahren einheitlicher machen
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium ging Ende Juni als Referentenentwurf in die Verbändeanhörung, das Kabinett beschloss ihn am 29. Juli 2026. Er sieht drei Anwendungsfelder vor. Erstens dürfen Behörden persönliche Daten aus Asylverfahren nutzen, um KI-Systeme zu entwickeln, zu trainieren und zu testen. Zweitens ermöglicht das Gesetz eine automatisierte Überwachung von Verfahrensabläufen, die Diskriminierungsmuster erkennen soll. Drittens dürfen Behörden bei Zweifeln an Angaben von Antragstellenden automatisiert öffentlich zugängliche Internetdaten abgleichen. Betroffen sind Asylsuchende, Visumantragstellende, Menschen mit Duldung sowie Inhaberinnen und Inhaber von Aufenthaltstiteln; die Regelungen gelten bundesweit für das BAMF und die Ausländerbehörden der Länder. Ziel sei es nach Angaben der Bundesregierung, Verfahren effizienter, einheitlicher, hochwertiger und sicherer zu machen; die Letztentscheidung über einen Einzelfall bleibe bei menschlichen Sachbearbeitenden. Die KI-Verordnung der EU stuft Systeme zur Prüfung von Asyl-, Visums- und Aufenthaltsanträgen in Anhang III grundsätzlich als hochriskant ein; nach dem im Sommer beschlossenen Digital Omnibus greifen die vollen Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme erst ab Dezember 2027. Das deutsche Gesetz regelt bis dahin vor allem die nationale Rechtsgrundlage für die Datennutzung. Der Bundestag berät den Entwurf nach der Sommerpause; ein Termin für die erste Lesung steht noch nicht fest.
Kritiker warnen vor Kontrollverlust
Pro Asyl-Rechtspolitikerin Wiebke Judith kritisiert den Entwurf als „Blankoscheck für die Anwendung von KI für zig Behörden” und nennt ihn hochgefährlich. Nora Oppermann von AlgorithmWatch erklärt, der Entwurf erlaube die systematische Nutzung persönlicher Daten Schutzsuchender für kaum erprobte Systeme. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz mahnt, Effizienz dürfe nicht auf Kosten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen. Auch die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hält die vorgesehenen Vorkehrungen gegen diskriminierende Algorithmen für unzureichend. Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt vor fehleranfälligen, diskriminierungsaffinen Systemen ausgerechnet im Asylverfahren, Amnesty-International-Expertin Lena Rohrbach bemängelt Lücken bei Transparenz und Rechtsschutz. Im Bundestag zweifelt die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, zudem an der personellen Ausstattung der Behörden für einen verantwortungsvollen Einsatz. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verteidigen den Entwurf dagegen als notwendigen Schritt, um überlastete Verfahren zu beschleunigen. Übereinstimmend fordern die Kritikerinnen und Kritiker nachvollziehbare Regeln dazu, wer welche KI zu welchem Zweck einsetzen darf, sowie wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene. Die Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik sieht dagegen auch Chancen: Automatisierung könne Bearbeitungsstaus verringern und Wartezeiten verkürzen.
Auslandsbeispiele zeigen Diskriminierungsrisiken
Ähnliche Systeme sorgten im Ausland bereits für Diskriminierungsvorwürfe. Das niederländische Außenministerium nutzte seit 2015 ein Risikoprofil-System für Kurzzeitvisa, das unter anderem unverheiratete nepalesische Männer zwischen 35 und 40 Jahren sowie surinamische Männer zwischen 26 und 40 Jahren automatisch als Risikogruppe einstufte; die ministeriumseigene Datenschutzbeauftragte hatte laut Recherchen von Lighthouse Reports schon 2023 vor ethnischer Diskriminierung gewarnt. In Großbritannien testet das Innenministerium seit 2026 eine Gesichtserkennung zur Altersschätzung, die ab 2027 im Regelbetrieb an der Grenze eingesetzt werden soll; Kinderschutzorganisationen befürchten, die Technik könne Minderjährige fälschlich als Erwachsene einstufen, auch wenn sie nach Angaben der britischen Regierung nur ergänzend zu einer menschlichen Prüfung dienen soll. Kritikerinnen und Kritiker verweisen auf diese Fälle als Warnung, dass automatisierte Systeme bestehende Vorurteile in Verwaltungsdaten übernehmen und verstärken können, wenn Kontrollmechanismen fehlen. Auch innerhalb Deutschlands weiten Behörden den KI-Einsatz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern aus: Die Berliner Polizei startete im August eine KI-gestützte Videoüberwachung am Kottbusser Tor, deren Wirksamkeit Kritiker ebenfalls bezweifeln. Die Bundesregierung verweist demgegenüber auf den erhaltenen menschlichen Letztentscheid als Sicherung gegen solche Fehlentwicklungen. Für Deutschland ist unabhängig noch nicht überprüfbar, wie viele Verfahren künftig tatsächlich KI-gestützt bearbeitet werden, der Gesetzentwurf nennt dazu keine Zielzahlen.
Entscheidend wird, ob der Bundestag nach der Sommerpause Nachbesserungen bei Diskriminierungsschutz und Kontrollmechanismen durchsetzt, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Ein Termin für die erste Lesung steht noch nicht fest. Offen bleibt zudem, ob die im Entwurf vorgesehene menschliche Letztverantwortung in der Verwaltungspraxis tatsächlich greift, wenn Sachbearbeitende unter Zeitdruck automatisierte Empfehlungen übernehmen.


