Mit iOS 27 und iPadOS 27 bleiben zentrale KI-Funktionen von Apple in der Europäischen Union vorerst nicht verfügbar. Das hat Apple bereits am 8. Juni 2026 in einer offiziellen Stellungnahme im Apple Newsroom bestätigt. Mit der dritten Entwickler-Beta von iOS 27, die Apple laut MacRumors am 6. Juli 2026 veröffentlichte, hat sich an der Situation bislang nichts geändert – die betroffenen Funktionen fehlen weiterhin.
Was EU-Nutzern konkret fehlt
Nach Apples eigener Aufstellung sind in der EU zum Start von iOS 27 und iPadOS 27 mehrere Funktionen nicht verfügbar: die neu gestaltete, chatbotartige Siri AI selbst, eine eigenständige App zum Nachlesen früherer Konversationen, erweiterte Visual-Intelligence-Funktionen, systemweit integrierte Schreibwerkzeuge sowie ein neuer Siri-Modus in der Kamera-App. Auch die an ein iPhone gekoppelte Siri-AI-Anbindung auf watchOS 27 ist betroffen. Wie MacRumors berichtet, fehlt zusätzlich die neue Tap-to-Share-Funktion – diese ist allerdings nicht nur in der EU, sondern auch in Island, Liechtenstein und Norwegen blockiert. Nicht betroffen von der Einschränkung sind laut Apple die Betriebssysteme macOS 27 und visionOS 27: Dort soll Siri AI in der EU regulär verfügbar sein.
Apples Darstellung: Ein abgelehntes Sicherheitskonzept
Apple begründet die Verzögerung mit den Interoperabilitätspflichten des Digital Markets Act (DMA). Diese verlangten laut Unternehmen, dass konkurrierende virtuelle Assistenten direkten Zugriff auf private Nutzerdaten sowie die Möglichkeit erhalten müssten, Apps auf dem Gerät zu steuern – ohne dass aus Apples Sicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen vorgeschrieben seien. Als Lösung habe Apple der EU-Kommission ein Zwischensystem namens „Trusted System Agent” vorgeschlagen, über das auch konkurrierende Assistenten sicher auf die relevanten Funktionen zugreifen könnten – mit einem geplanten Einführungszeitraum von 18 Monaten. Die Kommission habe diesen und alle weiteren Vorschläge abgelehnt. Craig Federighi, Senior Vice President für Software Engineering bei Apple, wird in der Stellungnahme mit den Worten zitiert: „We’re deeply disappointed that our EU users won’t have Siri AI on iPhone or iPad” – auf Deutsch sinngemäß: Man sei zutiefst enttäuscht, dass Nutzerinnen und Nutzer in der EU beim Erscheinen der neuen Software zunächst nicht auf Siri AI zugreifen könnten.
Die Gegendarstellung der EU-Kommission
Die EU-Kommission widerspricht Apples Lesart deutlich. Gegenüber Journalisten erklärte Kommissionssprecher Thomas Regnier laut Berichterstattung von TechTimes, nichts im DMA verhindere, dass Apple neue Produkte in der EU einführe: „Die Entscheidung, Siri AI nicht in der EU auszurollen, liegt allein bei Apple.” Statt eine mit dem DMA vereinbare Lösung zu suchen, habe Apple lediglich eine Ausnahme von den Interoperabilitätspflichten für mindestens 18 Monate beantragt – das komme für die Kommission nicht infrage. Als Begründung nannte Regnier laut TechTimes Wettbewerbsbedenken: Eine solche Ausnahme würde bedeuten, dass kein anderer KI-Agent dieselbe Chance habe, von iPhone-Nutzerinnen und -Nutzern ausgewählt zu werden, wie Siri AI, das im Hintergrund auch auf Technik von Google zurückgreife. EU-Recht sei zudem nicht verhandelbar, so Regnier weiter – ein Vergleich, den er sinngemäß mit einem Polizisten zog, der niemanden von einem Tempolimit ausnehme.
Zwei sich widersprechende Positionen ohne Zeitplan
Damit stehen sich zwei gegensätzliche Darstellungen gegenüber: Apple sieht die Ursache in überzogenen, sicherheitstechnisch riskanten Anforderungen des DMA, die Kommission in einer unternehmerischen Entscheidung Apples, keine ausreichende technische Lösung vorgelegt zu haben. Eine unabhängige Prüfung, welche Darstellung zutrifft, liegt öffentlich nicht vor. Weder Apple noch die EU-Kommission haben bislang einen konkreten Zeitpunkt genannt, zu dem Siri AI und die übrigen Funktionen auch EU-Nutzerinnen und -Nutzern zur Verfügung stehen könnten. Mit der dritten Entwickler-Beta Anfang Juli und der näher rückenden öffentlichen Veröffentlichung von iOS 27 bleibt die Blockade nach aktuellem Stand vorerst bestehen.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine längere Auseinandersetzung zwischen großen US-Technologiekonzernen und der EU-Kommission um die Auslegung des Digital Markets Act ein, der Gatekeeper-Plattformen zu Interoperabilität mit Wettbewerbern verpflichtet. Für Apple ist es nach früheren Verzögerungen bei Apple-Intelligence-Funktionen in der EU nicht die erste Auseinandersetzung dieser Art. Für Nutzerinnen und Nutzer in der EU bedeutet die aktuelle Situation, dass sie beim Umstieg auf iOS 27 zunächst auf einen Teil der neuen KI-Funktionen verzichten müssen, während diese in anderen Weltregionen regulär zur Verfügung stehen. Ob und wann sich das ändert, hängt davon ab, ob Apple und die EU-Kommission in den kommenden Monaten doch noch zu einer gemeinsam akzeptierten technischen Lösung finden.


