Deutschlands staatliches Rechenzentrumsregister bleibt löchrig: Mehr als die Hälfte der meldepflichtigen Betreiber hat für 2025 keine Verbrauchsdaten übermittelt. Gleichzeitig will die Bundesregierung per Gesetzesnovelle erlauben, solche Zahlen künftig als Betriebsgeheimnis einzustufen. Die Organisation AlgorithmWatch spricht von einem Armutszeugnis.
Register erfasst nur einen Bruchteil der Anlagen
Seit 2024 müssen Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Anschlussleistung ab 300 Kilowatt ihre Energiedaten jährlich bis zum 31. März an das Rechenzentrumsregister (RZReg) übermitteln, das die Bundesstelle für Energieeffizienz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums führt. Für das Berichtsjahr 2025 gingen bis Anfang Juli jedoch erst 482 Meldungen ein. Schätzungen zufolge gibt es hierzulande rund 2.000 Rechenzentren, von denen gut 1.000 meldepflichtig sein könnten – auch diese Größenordnung ist unabhängig nicht verifiziert. Einzelne Betreiber tauchen laut Recherchen von netzpolitik.org nicht einmal mit Anlagen im Register auf, die sie öffentlich bewerben. Julian Bothe von AlgorithmWatch nennt den Zustand ein „Armutszeugnis für die Bundesregierung”. Verbrauchs- und Wasserdaten seien Voraussetzung für Netzplanung, faire Standortvergleiche und Krisenvorsorge. Nachmeldungen sind laufend möglich, ändern an der aktuellen Erfassungslücke bislang aber wenig. Wie lückenhaft die Basis schon heute ist, zeigt eine Auswertung zum Wasserverbrauch. Selbst mit den vorhandenen Teildaten liegt der Wassernutzungswert deutscher Rechenzentren bei 0,49 und damit schlechter als der EU-Durchschnitt von 0,4.
Novelle soll Meldepflicht deutlich lockern
Das Bundeskabinett billigte am 24. Juni 2026 den Entwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, der das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) reformiert. Die Novelle hebt zudem die Schwelle an, ab der Rechenzentren überhaupt als solche gelten – kleinere Anlagen fielen dann ganz aus der Berichtspflicht heraus. Auch die zulässigen Grenzwerte für die Energieverbrauchseffektivität lockern sich: Bei Bestandsanlagen soll der Wert 2027 auf 1,6 statt 1,5 steigen dürfen, bei Neubauten bleibt vorerst 1,3 statt 1,2 zulässig. Zentral ist eine neue Ausnahme: Betreiber könnten Verbrauchs- und Effizienzwerte künftig unter Verweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von der Veröffentlichung ausnehmen. Das Wirtschaftsministerium begründet die Reform mit dem Abbau von Bürokratie und einer Angleichung an die europäische Mindestvorgabe; nach eigenen Angaben entfielen dadurch rund 2,9 Milliarden Euro einmalige Umsetzungskosten für Unternehmen. Hintergrund ist auch ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung der zugrunde liegenden Energieeffizienzrichtlinie, auf das Deutschland im Januar 2026 reagierte. Bundestag und Bundesrat beraten den Kabinettsentwurf im Herbst 2026, ein Abschlusstermin steht noch nicht fest.
Lobbyrecherchen zeigen enge Textnähe zu Konzernforderungen
Eine Recherche von LobbyControl und Campact vom Februar 2026 vergleicht einen durchgesickerten Ministeriumsentwurf mit Positionspapieren von Google, Microsoft, dem Digitalverband Bitkom und der German Datacenter Association. Grundlage sind öffentlich einsehbare Einträge im Lobbyregister des Bundestags. Mehrere Passagen zur Geschäftsgeheimnis-Ausnahme und zu gelockerten Grenzwerten decken sich demnach nahezu wörtlich mit den Konzernforderungen. Bereits eine E-Mail von Google an die Koalitionsverhandler vom März 2025 findet sich den Rechercheuren zufolge sinngemäß im späteren Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wieder. Branchenverbände wie Bitkom argumentieren umgekehrt, die bisherige Einzelstandort-Veröffentlichung verletze ohnehin durch EU-Recht geschützte Geschäftsgeheimnisse und schade dem Investitionsstandort Deutschland im internationalen Vergleich. AlgorithmWatch forderte im April 2026 gemeinsam mit vier weiteren Organisationen, darunter die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz und das Umweltinstitut München, die bestehenden Berichtspflichten beizubehalten. Die Bundesregierung verweist dagegen auf einen Rückstand. Laut dem Analyseinstitut Prognos erreicht Deutschland seine Energieeffizienzziele für 2023 nur zu 56 Prozent und liegt bei den EU-weiten Effizienzfortschritten auf einem der hinteren Plätze.
Ob die schwächere Meldepflicht kommt, entscheidet sich erst im parlamentarischen Verfahren – Bundestag und Bundesrat können den Kabinettsentwurf noch ändern. Offen bleibt, wie belastbar die Netz- und Wärmeplanung für die geplante Verdopplung der deutschen Rechenzentrumskapazität bis 2030 sein kann, wenn schon die heutige Datenbasis lückenhaft ist. Die Debatte reiht sich ein in wiederkehrende Zweifel an Deutschlands KI-Standortpolitik.


