Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 die Reform des Bundespolizeigesetzes verabschiedet: Die Bundespolizei darf künftig automatische Echtzeit-Gesichtserkennung und KI-gestützte Bewegungsmustererkennung an Bahnhöfen einsetzen. Der Bundestag erreichte dafür 322 von mindestens nötigen 316 Ja-Stimmen – der zweite Anlauf für die seit 2021 diskutierte Novelle.
Bundespolizei erhält Gesichtserkennung und Bewegungsanalyse
Das neue Gesetz erlaubt der Bundespolizei automatisierte Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und in weiteren Zuständigkeitsbereichen – allerdings nur in besonderen Gefahrenlagen. Als Beispiel nennt die Koalition die Suche nach entführten oder vermissten Kindern, deren Fotos automatisiert mit Kamerabildern von Bahnhöfen und Flughäfen abgeglichen werden können, wie ZDFheute berichtet. Zum Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei zählen neben Bahnhöfen auch Flughäfen, Grenzübergänge und der Schienenverkehr des Bundes.
Hinzu kommt eine zweite, rechtlich unabhängige Befugnis: Per Videotechnik soll die Bundespolizei künftig bestimmte Bewegungs- und Objektmuster erkennen, die auf eine Straftat hindeuten – etwa wenn jemand ein Messer zieht, mit der Faust ausholt oder hilflos ins Gleisbett stürzt. Diese KI-Verhaltensanalyse ist von der biometrischen Gesichtserkennung getrennt geregelt und arbeitet nach Angaben der Koalition ohne Namensbezug.
Das Gesetz bündelt weitere, von der KI-Nutzung unabhängige Befugnisse, berichtet beck-aktuell:
- Abwehrmaßnahmen gegen gefährdende Drohnen
- eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung gegen Extremismus und Schleuserkriminalität
- das Recht der Bundespolizei, selbst Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam zu beantragen
- anlassunabhängige Stichprobenkontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen und in Zügen
Zweiter Anlauf gelingt nach gescheiterter Sommer-Abstimmung
Die Reform ist als Zustimmungsgesetz eingestuft und benötigt im Bundestag die sogenannte Kanzlermehrheit: mindestens 316 Ja-Stimmen aller Abgeordneten, nicht nur der Anwesenden. Ein erster Anlauf im Juli 2026 verfehlte diese Schwelle, wie netzpolitik.org dokumentiert. Union und SPD beantragten daraufhin eine namentliche Wiederholung der Abstimmung.
Es ist bereits ein mehrjähriger Anlauf: Ein früherer Entwurf für ein modernisiertes Bundespolizeigesetz war 2021 im Bundesrat gescheitert, das seither geltende Gesetz stammt inhaltlich weitgehend noch aus dem Jahr 1994. Über drei Bundesregierungen hinweg blieb eine grundlegende Novelle damit aus, bis die aktuelle Koalition aus CDU/CSU und SPD den Entwurf erneut einbrachte.
Am 25. September stimmten 322 Abgeordnete für das Gesetz, 134 dagegen, 118 enthielten sich – die Koalition aus CDU/CSU und SPD kam damit über die nötige Hürde. Grüne und Linke votierten geschlossen dagegen, die AfD enthielt sich, geht aus der Pressemitteilung des Bundestags hervor. Der Bundesrat billigte die zustimmungspflichtige Reform noch am selben Tag, wie aus dem Sitzungsbericht der Länderkammer hervorgeht.
Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ein konkretes Kalenderdatum dafür stand zum Redaktionsschluss noch nicht fest.
Koalition verteidigt Reform, Opposition warnt vor Grundrechtseingriff
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründete die Reform damit, die geltenden Vorschriften stammten größtenteils aus dem Jahr 1994, und die Bedrohungslage habe sich seither massiv verändert. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm ergänzte, Bahnhöfe „dürfen keine Angsträume sein”.
Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic hält dagegen, die Koalition greife mit der biometrischen Echtzeitüberwachung tief in Grundrechte ein. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warnte, die flächendeckende Überwachung werde damit für Millionen Menschen zum Normalzustand. Beide Fraktionen kritisierten zudem, frühere, bürgerrechtlich orientierte Vorgaben aus älteren Entwürfen seien im finalen Text gestrichen worden.
Der Bund zieht mit der Reform nach, was einzelne Länder bereits erproben: Berlin setzt seit August 2026 KI-Videoüberwachung am Kottbusser Tor ein, allerdings ohne Gesichtserkennung. Anders als die Berliner Landesregelung gilt das neue Bundesgesetz bundesweit und schließt mit der biometrischen Gesichtserkennung eine zusätzliche, weiterreichende Befugnis ein. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben ähnliche Landespolizeigesetze in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen. Offen bleibt, ob auch gegen das neue Bundespolizeigesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt wird und an welchem Tag es konkret in Kraft tritt.


