KI-Politik

Bundestag und Bundesrat billigen KI-Überwachung der Bundespolizei

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TL;DR Too Long; Didn’t read

Der Bundestag hat die Bundespolizei am 25. September 2026 mit 322 Stimmen zum Einsatz von KI-Gesichtserkennung ermächtigt. Der Bundesrat stimmte am selben Tag zu. Das neue Bundespolizeigesetz erlaubt biometrischen Echtzeitabgleich und automatisierte Bewegungsmustererkennung an Bahnhöfen bei akuter Gefahr. Grüne und Linke kritisieren einen tiefen Eingriff in Grundrechte.

Illustration einer Überwachungskamera mit rotem Scan-Raster über einer Bahnhofshalle, die eine gehende Person wie mit einem Passfoto-Rahmen markiert, daneben ein aufgeschlagenes Gesetzbuch mit Paragrafenzeichen Generiertes Bild mit GPT Image 2

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundestag erreichte am 25. September 322 von 316 nötigen Ja-Stimmen – nötig wegen der erforderlichen Kanzlermehrheit.
  • Ein erster Abstimmungsversuch im Juli 2026 scheiterte an derselben Hürde.
  • Bundesrat billigte die Reform noch am selben Tag, das zustimmungspflichtige Gesetz gilt ab Verkündung plus einen Tag.
  • Neu erlaubt: automatischer biometrischer Echtzeitabgleich von Kameras mit Fahndungsfotos in akuten Gefahrenlagen.
  • KI-Videoanalyse soll künftig Bewegungsmuster wie Messerziehen oder Stürze ins Gleisbett automatisch erkennen.
  • Grüne und Linke stimmten geschlossen dagegen, die AfD enthielt sich.

Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 die Reform des Bundespolizeigesetzes verabschiedet: Die Bundespolizei darf künftig automatische Echtzeit-Gesichtserkennung und KI-gestützte Bewegungsmustererkennung an Bahnhöfen einsetzen. Der Bundestag erreichte dafür 322 von mindestens nötigen 316 Ja-Stimmen – der zweite Anlauf für die seit 2021 diskutierte Novelle.

Bundespolizei erhält Gesichtserkennung und Bewegungsanalyse

Das neue Gesetz erlaubt der Bundespolizei automatisierte Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und in weiteren Zuständigkeitsbereichen – allerdings nur in besonderen Gefahrenlagen. Als Beispiel nennt die Koalition die Suche nach entführten oder vermissten Kindern, deren Fotos automatisiert mit Kamerabildern von Bahnhöfen und Flughäfen abgeglichen werden können, wie ZDFheute berichtet. Zum Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei zählen neben Bahnhöfen auch Flughäfen, Grenzübergänge und der Schienenverkehr des Bundes.

Hinzu kommt eine zweite, rechtlich unabhängige Befugnis: Per Videotechnik soll die Bundespolizei künftig bestimmte Bewegungs- und Objektmuster erkennen, die auf eine Straftat hindeuten – etwa wenn jemand ein Messer zieht, mit der Faust ausholt oder hilflos ins Gleisbett stürzt. Diese KI-Verhaltensanalyse ist von der biometrischen Gesichtserkennung getrennt geregelt und arbeitet nach Angaben der Koalition ohne Namensbezug.

Das Gesetz bündelt weitere, von der KI-Nutzung unabhängige Befugnisse, berichtet beck-aktuell:

  • Abwehrmaßnahmen gegen gefährdende Drohnen
  • eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung gegen Extremismus und Schleuserkriminalität
  • das Recht der Bundespolizei, selbst Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam zu beantragen
  • anlassunabhängige Stichprobenkontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen und in Zügen

Zweiter Anlauf gelingt nach gescheiterter Sommer-Abstimmung

Die Reform ist als Zustimmungsgesetz eingestuft und benötigt im Bundestag die sogenannte Kanzlermehrheit: mindestens 316 Ja-Stimmen aller Abgeordneten, nicht nur der Anwesenden. Ein erster Anlauf im Juli 2026 verfehlte diese Schwelle, wie netzpolitik.org dokumentiert. Union und SPD beantragten daraufhin eine namentliche Wiederholung der Abstimmung.

Es ist bereits ein mehrjähriger Anlauf: Ein früherer Entwurf für ein modernisiertes Bundespolizeigesetz war 2021 im Bundesrat gescheitert, das seither geltende Gesetz stammt inhaltlich weitgehend noch aus dem Jahr 1994. Über drei Bundesregierungen hinweg blieb eine grundlegende Novelle damit aus, bis die aktuelle Koalition aus CDU/CSU und SPD den Entwurf erneut einbrachte.

Am 25. September stimmten 322 Abgeordnete für das Gesetz, 134 dagegen, 118 enthielten sich – die Koalition aus CDU/CSU und SPD kam damit über die nötige Hürde. Grüne und Linke votierten geschlossen dagegen, die AfD enthielt sich, geht aus der Pressemitteilung des Bundestags hervor. Der Bundesrat billigte die zustimmungspflichtige Reform noch am selben Tag, wie aus dem Sitzungsbericht der Länderkammer hervorgeht.

Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ein konkretes Kalenderdatum dafür stand zum Redaktionsschluss noch nicht fest.

Koalition verteidigt Reform, Opposition warnt vor Grundrechtseingriff

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründete die Reform damit, die geltenden Vorschriften stammten größtenteils aus dem Jahr 1994, und die Bedrohungslage habe sich seither massiv verändert. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm ergänzte, Bahnhöfe „dürfen keine Angsträume sein”.

Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic hält dagegen, die Koalition greife mit der biometrischen Echtzeitüberwachung tief in Grundrechte ein. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warnte, die flächendeckende Überwachung werde damit für Millionen Menschen zum Normalzustand. Beide Fraktionen kritisierten zudem, frühere, bürgerrechtlich orientierte Vorgaben aus älteren Entwürfen seien im finalen Text gestrichen worden.

Der Bund zieht mit der Reform nach, was einzelne Länder bereits erproben: Berlin setzt seit August 2026 KI-Videoüberwachung am Kottbusser Tor ein, allerdings ohne Gesichtserkennung. Anders als die Berliner Landesregelung gilt das neue Bundesgesetz bundesweit und schließt mit der biometrischen Gesichtserkennung eine zusätzliche, weiterreichende Befugnis ein. Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben ähnliche Landespolizeigesetze in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen. Offen bleibt, ob auch gegen das neue Bundespolizeigesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt wird und an welchem Tag es konkret in Kraft tritt.

Häufige Fragen

Ab wann gilt das neue Bundespolizeigesetz?

Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ein konkretes Kalenderdatum dafür stand zum Redaktionsschluss noch nicht fest.

Wen betrifft die neue Gesichtserkennung konkret?

Sie gilt nur im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, etwa an Bahnhöfen, Flughäfen und der Grenze, und nur in besonderen Gefahrenlagen wie der Suche nach vermissten oder entführten Personen.

Unterscheidet sich die Rechtslage von den Bundesländern?

Ja. Mehrere Länder wie Berlin setzen bereits eigene KI-Videoanalyse in der Landespolizei ein; das neue Bundesgesetz regelt ausschließlich die Befugnisse der Bundespolizei und geht mit der Gesichtserkennung darüber hinaus.

Kann das Gesetz vor Gericht angefochten werden?

Bürgerrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben in der Vergangenheit ähnliche Landespolizeigesetze vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich angegriffen. Ob sie auch gegen dieses Gesetz klagen, ist offen.

Warum musste der Bundestag zweimal abstimmen?

Das Gesetz erfordert als Zustimmungsgesetz die sogenannte Kanzlermehrheit von mindestens 316 Ja-Stimmen aller Abgeordneten. Ein erster Versuch im Juli 2026 verfehlte diese Schwelle.

Quellen (5)
  1. Schlussabstimmung über die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Deutscher Bundestag)
  2. Rückblick auf die Plenarsitzung am 25. September 2026 (Bundesrat)
  3. Neues Bundespolizeigesetz: Der Bundestag hat das Zeitalter der automatisierten Überwachung eingeläutet (netzpolitik.org)
  4. Erfolg im zweiten Anlauf: Bundestag billigt Bundespolizeigesetz (beck-aktuell)
  5. Die Bundespolizei darf jetzt KI und Gesichtserkennung nutzen (ZDFheute)

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