Meta lässt die Kamera seiner KI-Brillen ab sofort automatisch stoppen, wenn jemand das Aufnahmelicht während einer laufenden Aufnahme verdeckt. AR-Vizepräsident Alex Himel kündigte das Software-Update am 27. August 2026 auf Threads an. Es ist der zweite Eingriff des Unternehmens binnen zwei Monaten gegen heimliches Filmen mit der Brille.
Update schließt Lücke beim laufenden Filmen
Bislang verhinderte die rot blinkende LED der Brille nur den Start einer Aufnahme: Wer das Licht vorher abdeckte, konnte gar nicht erst filmen. Einige Nutzer umgingen den Schutz, indem sie offen aufnahmen und die Leuchte erst währenddessen verdeckten – die Kamera lief dann unbemerkt weiter. Wie Himel auf Threads schreibt, breche die Kamera die Aufnahme künftig automatisch ab, sobald das Licht mitten im Vorgang verschwinde.
Das Update rolle bereits schrittweise aus, ein festes Enddatum für alle Geräte nenne das Unternehmen nicht. Betroffen sind die aktuellen Ray-Ban-Meta- und Meta-Smart-Glasses-Modelle mit Kamera; die Aktualisierung läuft über die reguläre App- und Firmware-Verteilung und kostet nichts extra. Himel zufolge versuche nur eine winzige Minderheit solche Umgehungen – eine Angabe, die unabhängig nicht verifiziert ist und für ihn zugleich als Beleg dient, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen bereits wirken.
Gleichzeitig kündigt er weitere Updates an, mit denen das Anzeigelicht künftig zuverlässiger vor laufenden Aufnahmen warnen soll – konkrete technische Details dazu nennt Meta bislang nicht.
Zweiter Eingriff nach Juli-Update trifft auf Kritik
Bereits im Juli 2026 hatte Meta ein Update ausgerollt, das die Kamera deaktiviert, sobald die Brille die LED als physisch beschädigt oder manipuliert erkennt. Das aktuelle Update ergänzt diesen Schutz um den Software-Trick des nachträglichen Abdeckens. Parallel entfernt das Unternehmen eigenen Angaben zufolge Marketplace-Angebote, die eine Deaktivierung der LED bewerben, und droht Anbietern solcher Umbauten mit Kontosperren oder rechtlichen Schritten.
Kritiker bestreiten laut Gizmodo dennoch, dass die Lücke damit vollständig geschlossen ist: Günstige Aufkleber machten das Licht bei Tageslicht kaum sichtbar, und in Onlinevideos gezeigte, ausgebohrte LEDs sollen weiterhin unbemerktes Filmen erlauben. Meta erklärt dazu, wer den eingebauten Schutz auf diese Weise umgehe, verletze die eigenen Nutzungsrichtlinien. Das Unternehmen ergänzt die technischen Maßnahmen zusätzlich um eine Aufklärungskampagne mit einer Plakatwand in Los Angeles, die auf weitere Städte ausgeweitet werden soll.
Auslöser der anhaltenden Debatte waren zahlreiche Berichte über heimliche Aufnahmen in Bars und im öffentlichen Raum, bei denen Betroffene – oft Frauen – ohne Zustimmung gefilmt wurden und die Aufnahmen anschließend online kursierten.
Datenschutzbehörden in Deutschland sehen weiterhin Risiken
Die kamerabasierte Ray-Ban-Meta-Brille ohne Display bleibt in Deutschland regulär erhältlich; das neuere Display-Modell fehlt wegen EU-Vorgaben zu Batterien und KI-Technik weiterhin im gesamten EU-Markt. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, Thomas Fuchs, hält ein bundesweites Verkaufsverbot nach eigener Prüfung für „gut möglich”, da Besitz und Verkauf getarnter Aufnahmegeräte gesetzlich eingeschränkt seien.
Seine Behörde verhängt nach eigenen Angaben bereits Bußgelder für unerlaubte Aufnahmen mit der Brille im öffentlichen Raum. Zuständig für ein mögliches bundesweites Verbot wäre die Bundesnetzagentur, die das weitere Vorgehen prüfe. Auch das britische Justizsystem reagierte bereits: Seit dem 11. August 2026 verbieten Gerichte in England und Wales das Tragen der Kamera-Brille in Verhandlungssälen.
Entscheidend wird, ob Software-Updates wie dieses ausreichen, um Aufsichtsbehörden zu überzeugen, oder ob am Ende eine hardwareseitige Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung steht. Die Bundesnetzagentur hat noch keinen Termin für ihre Entscheidung genannt; ihr Prüfergebnis dürfte den weiteren Kurs für Kamera-Brillen in Deutschland maßgeblich vorzeichnen. Für Käuferinnen und Käufer bedeutet das vorerst: Rechtssicherheit schafft erst eine Behördenentscheidung, nicht das Software-Update allein.


