Der britische Justizdienst HMCTS untersagt seit dem 11. August 2026 das Tragen von Metas Kamera-Brille in allen Gerichten und Tribunalen Englands und Wales’. Wer mit dem Gerät ein Gerichtsgebäude betritt, muss es am Eingang abgeben und erhält es erst beim Verlassen zurück. Auslöser war ein Fall aus dem Januar 2026, in dem ein Zeuge während seiner Aussage heimlich gecoacht wurde.
Gerichte begründen das Verbot mit bestehenden Aufnahmeregeln
In britischen Gerichtssälen gilt seit Langem ein Verbot, Bild- oder Videoaufnahmen anzufertigen. Wie Engadget berichtet, stuft der Justizdienst HMCTS Metas Brille als Verstoß gegen diese Regel ein, weil ihre Kamera Aufnahmen ermöglicht, ohne dass Umstehende dies bemerken. Ein Sprecher der Gerichte erläutert, klare Einschränkungen für Bild- und Videoaufnahmen in Gerichten und Tribunalen machten den Einsatz der Meta-Brille unzulässig. Anders als bei der Brille bleibt der Umgang mit Smartphones unverändert: Sie dürfen weiterhin mit ins Gebäude, solange niemand sie zum Filmen nutzt. Für Kamera-Brillen gilt diese Ausnahme laut HMCTS ausdrücklich nicht, da eine laufende Aufnahme von außen kaum erkennbar ist. Betroffene Geräte werden am Einlass konfisziert und erst beim Verlassen des Gebäudes zurückgegeben, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Aufnahme stattgefunden hat. Der Justizdienst ist für sämtliche Straf-, Zivil- und Familiengerichte in England und Wales zuständig, die neue Regel gilt damit landesweit für diese beiden Landesteile.
Ein Zeuge lässt sich im Januar per Brille coachen
Den unmittelbaren Anstoß für das Verbot lieferte ein Fall vor dem High Court, über den Legal Futures berichtete. Im Januar 2026 verhandelte Richterin Agnello KC einen Streit um die Geschäftsführung einer Immobilienfirma. Während der Kreuzverhör-Befragung des Klägers Laimonas Jakstys bemerkte die gegnerische Anwältin ungewöhnlich lange Pausen vor dessen Antworten sowie Störgeräusche in seiner Nähe; auch eine Dolmetscherin nahm die Geräusche wahr. Auf Anweisung des Gerichts musste Jakstys seine smarte Brille abnehmen – daraufhin gab sein Mobiltelefon hörbar eine Stimme wieder, die ihm offenbar Antworten zugespielt hatte. Die Richterin wertete dies als Beleg dafür, dass der Kläger während der Befragung unterstützt oder gecoacht worden sei, und verwarf seine Aussage vollständig. Wer genau die Antworten einspielte, ließ sie nach eigener Aussage bewusst offen, da dies für die Entscheidung nicht relevant sei. Der Fall zeigt aus Sicht des Gerichts, dass smarte Brillen nicht nur heimliche Aufnahmen ermöglichen, sondern auch Manipulation von Zeugenaussagen in Echtzeit.
New York und britische Lokale ziehen bereits nach
Der britische Schritt reiht sich in eine breitere Entwicklung ein. New York hatte bereits im Juli 2026 als erster US-Bundesstaat ein Brillenverbot für sämtliche 1.240 Gerichtsgebäude verhängt, nachdem Mitglieder von Mark Zuckerbergs Anwaltsteam die Geräte im Februar während eines Prozesses in Los Angeles getragen hatten. Auch außerhalb von Gerichten gerät die Meta-Brille zunehmend unter Druck: Mehrere britische Kneipen- und Club-Ketten schränken das Tragen bereits ein, wie Eastern Eye berichtet. Grund sind wiederholte Berichte über heimliche Aufnahmen, die dem Gerät in Online-Foren den Spitznamen „Pervert Glasses” eingebracht haben. Meta habe 2025 weltweit rund sieben Millionen Exemplare verkauft, eine Zahl, die unabhängig nicht verifiziert ist. Instagram-Chef Adam Mosseri kündigte unterdessen an, mit der Brille gefilmte Belästigungsinhalte von der Plattform zu entfernen.
Offen bleibt, ob weitere britische Institutionen dem Beispiel der Gerichte folgen und smarte Brillen künftig generell aus sensiblen Räumen verbannen – etwa in Behörden oder am Arbeitsplatz. Der Fall reiht sich in eine wachsende Debatte um KI-gestützte Überwachung im Alltag ein, die zuletzt auch in Deutschland mit dem Start KI-gestützter Videoüberwachung in Berlin an Fahrt gewann. Entscheidend wird, ob Hersteller wie Meta technische Lösungen wie deutlichere Aufnahme-Indikatoren nachbessern, bevor weitere Verbote folgen oder Nutzende die Geräte in öffentlichen Räumen meiden.


