Das Berufungsgericht für den neunten Bezirk der USA hat am 4. August 2026 eine einstweilige Verfügung gegen Perplexitys KI-Browser Comet aufgehoben. Amazon hatte dem Unternehmen vorgeworfen, mit dem KI-Einkaufsassistenten unerlaubt auf seine Server zuzugreifen. Die Richter werten stattdessen die Nutzer selbst als Handelnde – ein zentraler Baustein von Amazons Klage dürfte damit scheitern.
Richter werten Nutzer als Handelnde beim Amazon-Zugriff
Das Verfahren trägt den Namen Amazon.com Services LLC v. Perplexity AI, Inc. (Az. 26-1444). Ein dreiköpfiges Richtergremium unter Federführung von Circuit Judge Milan D. Smith Jr. kam zu dem Schluss, dass Amazon mit seiner Klage nach dem Computer Fraud and Abuse Act (CFAA), der zentralen US-Bundesnorm gegen Computerbetrug, voraussichtlich nicht durchdringt. Comet greife nur auf Anweisung der Nutzer auf Amazon zu, argumentierten die Richter – rechtlich handle demnach die Person am Bildschirm, nicht Perplexity als Softwarehersteller. Zur Begründung verwiesen sie auf „kaum bis keine Rechtsprechung dazu, wie KI-Agenten rechtlich einzuordnen sind” und wandten die im US-Recht als Rule of Lenity bekannte Regel an, wonach uneindeutige Strafgesetze im Zweifel zugunsten der beschuldigten Partei auszulegen sind. Auch der kalifornische Straftatbestand CDAFA, das bundesstaatliche Pendant zum CFAA, wurde in der Entscheidung nicht abschließend in der Sache geprüft. Der Fall geht nun zur weiteren Verhandlung an das zuständige Bezirksgericht in San Francisco zurück; Amazons markenrechtliche und bundesstaatliche Ansprüche bleiben davon unberührt bestehen.
Ursprüngliches Verbot geht auf ein Verfahren vom März zurück
Amazon hatte Perplexity im November 2025 zunächst zur Unterlassung aufgefordert und reichte anschließend Klage ein. Bezirksrichterin Maxine M. Chesney erließ am 9. März 2026 die einstweilige Verfügung, die es Comet untersagte, den Amazon-Shop überhaupt anzusteuern. Amazon begründete den Antrag damit, Perplexity habe eine 2024 getroffene Vereinbarung gebrochen, agentisches Einkaufen auf der Plattform vorerst zu pausieren, und Comet tarne sich als gewöhnlicher Chrome-Browser, um Bot-Erkennung zu umgehen. Comet ist ein KI-gestützter Browser, der auf Zuruf eigenständig Aufgaben wie Preisvergleiche, Warenkorb-Befüllung oder den Kaufabschluss übernimmt. Der Fall gilt als früher Testfall für sogenanntes agentic commerce – Einkaufen, das nicht mehr Menschen selbst, sondern in ihrem Auftrag handelnde KI-Systeme erledigen. Amazon erklärte nach dem Berufungsurteil, man sei mit der Entscheidung zur einstweiligen Verfügung nicht einverstanden, halte die eigene Position weiterhin für aussichtsreich und prüfe die nächsten Schritte.
Perplexity steht auch in Europa vor Regulierungsfragen
Der Rechtsstreit mit Amazon ist nicht der einzige, der Perplexity derzeit beschäftigt. Die deutsche Medienaufsicht ZAK stufte das Unternehmen im Juli 2026 als Inhalteanbieter ein und entzog seiner KI-Suche damit das bisherige Haftungsprivileg für fremde Inhalte. US-Gerichte tun sich derweil schwerer, KI-Agenten wie Comet eindeutig einzuordnen, weil Gesetze wie der CFAA aus einer Zeit ohne autonome Software-Assistenten stammen. Parallel dazu machten deutsche Gerichte in mehreren Fällen Unternehmen für fehlerhafte KI-Ausgaben ihrer Chatbots haftbar – ein Trend, der zeigt, wie uneinheitlich Justizsysteme weltweit auf autonom handelnde KI-Systeme reagieren. Auch das ZAK-Verfahren richtete sich neben Perplexity gegen Google; beide Unternehmen kündigten Widerspruch beziehungsweise Prüfung an, während in den USA nun die entgegengesetzte Frage verhandelt wird: nicht die Haftung für KI-Antworten, sondern die Haftung für KI-Handlungen auf fremden Webseiten.
Entscheidend wird, ob das enge Verständnis des CFAA auch in anderen Bezirken Bestand hat, sollten weitere Plattformen gegen agentische Einkaufs-Tools klagen. Amazon kann eine erneute Anhörung vor dem vollen Ninth-Circuit-Plenum oder eine Überprüfung durch den Supreme Court beantragen, während der eigentliche Rechtsstreit über Markenrechte und bundesstaatliche Ansprüche vor dem Bezirksgericht in San Francisco weiterläuft. Offen bleibt zudem, ob Amazon nun verstärkt auf technische statt juristische Abwehrmaßnahmen gegen KI-Agenten setzt.


