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Recht

Sony und Warner verklagen Anthropic auf bis zu 150.000 Dollar pro Song

Sony Music Publishing und Warner Chappell haben Anthropic am 28. August 2026 vor einem Bundesgericht in Kalifornien verklagt. Die Musikverlage werfen dem Unternehmen vor, Zehntausende Kompositionen illegal aus Tauschbörsen bezogen und für das Training von Claude verwendet zu haben. Sie fordern bis zu 150.000 Dollar Schadenersatz pro Werk. Anthropic weist die Vorwürfe zurück und kündigt eine Verteidigung vor Gericht an.

Von Brian Beckmann · 30. August 2026 · 3 Min

Ein Richterhammer schwebt über einer Aktentasche mit Anthropic-Logo, umgeben von Notenblättern und Schallplatten mit den Logos von Sony Music und Warner Chappell.

Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben Anthropic am 28. August 2026 vor einem Bundesgericht in San Francisco verklagt.

Die Musikverlage werfen dem Unternehmen hinter dem Chatbot Claude systematische Urheberrechtsverletzung vor: Es habe Zehntausende Songtexte und Notenblätter illegal aus Tauschbörsen heruntergeladen, um seine KI-Modelle zu trainieren.

Klageschrift wirft Anthropic systematische Piraterie vor

Die Klage ging laut Music Business Worldwide, das den Fall zuerst öffentlich machte, am Freitagabend beim US-Bezirksgericht für den Norden Kaliforniens ein.

Als Beklagte nennt die Klageschrift neben Anthropic auch die Firmengründer Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich. Die Musikverlage werfen dem Unternehmen vor, über Jahre hinweg Millionen Buchdateien und Songtexte per Torrent heruntergeladen zu haben, statt Lizenzen zu erwerben.

Die Kläger selbst sprechen von einem der größten und dreistesten fortlaufenden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte. Zehntausende Kompositionen seien betroffen.

Kläger sind die Musikverlagssparten von Sony und Warner, die Rechte an Kompositionen und Songtexten halten. Nicht beteiligt sind dagegen die Plattenlabels, die Musikaufnahmen vertreiben und in früheren Verfahren gegen andere KI-Anbieter aufgetreten sind.

Für jede vorsätzliche Verletzung fordern Sony und Warner Schadenersatz von bis zu 150.000 Dollar, für jede entfernte Urheberrechtskennzeichnung zusätzlich bis zu 25.000 Dollar. Bei Zehntausenden Werken ergäbe sich rechnerisch ein Streitwert im niedrigen bis mittleren Milliardenbereich – die tatsächliche Schadenssumme legt ein Gericht erst nach Beweisaufnahme fest.

Dritter großer Musikverlag reicht binnen Monaten Klage ein

Die Klage ist nicht die erste dieser Art gegen Anthropic. Bereits im Januar 2026 hatten Concord Music Group und Universal Music Group das Unternehmen wegen des illegalen Downloads von mehr als 20.000 Songs verklagt.

Sie forderten dabei über drei Milliarden Dollar Schadenersatz. Das Verfahren ist am selben Gericht in San Francisco weiterhin anhängig.

Im September 2025 hatte sich Anthropic zudem im Verfahren Bartz gegen Anthropic mit einer Gruppe von Autorinnen und Autoren geeinigt. Das Unternehmen zahlte dabei 1,5 Milliarden Dollar – der bislang größte Vergleich in einem KI-Urheberrechtsstreit.

Das zuständige Gericht stellte damals klar, dass das Training mit urheberrechtlich geschützten Werken zwar grundsätzlich zulässig sein kann, die Beschaffung über Piraterie-Plattformen aber nicht. Mit der neuen Klage von Sony Music Publishing und Warner Chappell klagen nun die Verlagsarme aller drei großen Musikkonzerne parallel gegen Anthropic.

Ähnliche Auseinandersetzungen laufen auch gegen andere KI-Anbieter: Die GEMA hatte dem Musikdienst Suno im Juli 2026 vor dem Landgericht München eine Lizenzpflicht für sechs Werke auferlegt.

Anthropic weist Vorwürfe zurück und bereitet Börsengang vor

Ein Anthropic-Sprecher wies die Vorwürfe zurück, das Unternehmen werde sich vor Gericht entschieden verteidigen, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber Medien. Zu Details der Beschaffung äußerte sich Anthropic nicht.

Auch die KI-Musikdienste Suno und Udio sind bereits wegen ähnlicher Vorwürfe verklagt worden. Die aktuelle Klage reiht sich damit in eine wachsende Zahl von Verfahren ein, in denen Rechteinhaber die Trainingsdaten großer KI-Anbieter juristisch prüfen lassen.

Die Klage trifft Anthropic zudem zu einem heiklen Zeitpunkt: Für Oktober plant das Unternehmen einen Börsengang. Investoren rechnen laut einem Bericht der Financial Times mit einer Bewertung von mindestens zwei Billionen Dollar.

Den Wertpapierprospekt will Anthropic nach dem 7. September vorlegen, die Notierung soll im Herbst folgen.

Ungeklärte Milliardenrisiken aus Urheberrechtsklagen könnten in der Prospektprüfung eine Rolle spielen, auch wenn sie einen Börsengang nicht zwingend verzögern müssen. Der Bartz-Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar wurde parallel zu laufenden Finanzierungsrunden verkraftet.

Offen bleibt, ob Anthropic wie im Bartz-Fall auf einen Vergleich zusteuert oder das Verfahren bis zu einem Urteil durchficht. Ein Termin für die erste Anhörung ist bislang nicht bekannt.

Quellen

  1. Sony Music Publishing and Warner Chappell sue Anthropic in multi-billion dollar lawsuit
  2. Sony Music, Warner sue Anthropic, alleging a 'brazen campaign' of intellectual property theft
  3. Sony and Warner sue Anthropic for 'blatant violation' of copyright law
  4. Klageschrift Sony Music Publishing u. a. gegen Anthropic (PDF)

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