Eine US-Bundesrichterin hat die Einstufung von Anthropic als Sicherheitsrisiko für die nationale Sicherheit durch das Pentagon für rechtswidrig erklärt. Richterin Rita Lin urteilte in einer 59-seitigen Entscheidung, das Verteidigungsministerium habe damit gegen die Meinungsfreiheit des Unternehmens verstoßen. Ein zweites Verfahren zum Ausschluss von Anthropic aus Pentagon-Aufträgen läuft weiter.
Streit entzündet sich an Regeln für Kampfeinsätze
Der Konflikt reicht bis Anfang 2026 zurück: Nachdem das Pentagon unter Verteidigungsminister Pete Hegseth bereits im Februar mit der Maßnahme gedroht hatte, stufte es Anthropic Anfang März offiziell als „Lieferkettenrisiko” für die nationale Sicherheit ein – eine Kategorie, die zuvor ausschließlich gegen ausländische Firmen mit mutmaßlichen Verbindungen zu chinesischen oder russischen Akteuren verhängt worden war. Anthropic war damit das erste US-Unternehmen, dem das Ministerium dieses Etikett verpasste. Auslöser war die Weigerung von Anthropic, sein Sprachmodell Claude für vollautonome tödliche Waffensysteme oder zur Massenüberwachung von US-Bürgerinnen und -Bürgern freizugeben – eine Beschränkung, die seit Jahren Teil der öffentlichen Nutzungsrichtlinien des Unternehmens ist. Kurz nach der Einstufung ordnete die Trump-Regierung an, dass Bundesbehörden Claude und andere Anthropic-Dienste innerhalb von sechs Monaten auslaufen lassen müssen. Anthropic reichte am 9. März Klage ein und sprach von einer rechtswidrigen Vergeltungskampagne. Wie Al Jazeera berichtet, ging dem Rechtsstreit ein monatelanger öffentlicher Schlagabtausch zwischen Unternehmen und Ministerium voraus. Der Fall reiht sich in einen breiteren Machtkampf zwischen großen KI-Anbietern und der US-Regierung um die Kontrolle militärischer KI-Nutzung ein – einen Streit, in dem Anthropic zuletzt auch beim Lobbying-Budget an Nvidia vorbeizog, um politischen Einfluss in Washington zu sichern.
Gericht wirft Ministerium verfassungswidrige Vergeltung vor
Richterin Lin kommt in ihrer Entscheidung am Bundesgericht in San Francisco zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Risikoeinstufung habe gegen den ersten Verfassungszusatz verstoßen, weil sie gezielt Kritik am Verteidigungsministerium bestrafen sollte, und Anthropic sei zudem das im fünften Verfassungszusatz vorgeschriebene rechtliche Gehör vor der Maßnahme verweigert worden. Zusätzlich verstoße die Entscheidung von Minister Hegseth gegen geltendes Verwaltungsrecht und sei ohne tragfähige Tatsachengrundlage und damit willkürlich zustande gekommen. In der Urteilsbegründung heißt es sinngemäß, der bloße Verweis auf nationale Sicherheit sei kein Freibrief, um Kritikerinnen und Kritiker der Regierung zu bestrafen und sich an ihnen zu rächen. Ein Sprecher des Pentagon äußerte sich zum Urteil zunächst nicht. Beobachter rechnen mit einer Anfechtung durch die Regierung vor dem zuständigen Berufungsgericht, ein offizieller Zeitplan dafür steht noch nicht fest. Bereits im März hatte Lin Anthropic per einstweiliger Verfügung vorläufig recht gegeben und die Vergeltungsabsicht als „klassischen” Verstoß gegen die Meinungsfreiheit bezeichnet. Die aktuelle Entscheidung bestätigt diese Einschätzung nun in der Hauptsache.
Auftragssperre bleibt trotz Erfolgs vorerst bestehen
Der juristische Erfolg löst die Situation für Anthropic nur teilweise: Der Ausschluss des Unternehmens von Beschaffungsaufträgen des Pentagon ist Gegenstand eines separaten Verfahrens vor einem Gericht in Washington, das im April einen Eilantrag von Anthropic bereits abgelehnt hatte. Selbst ein Erfolg in beiden Verfahren verpflichtet das Ministerium nicht automatisch dazu, die Zusammenarbeit wieder aufzunehmen, wie NBC News berichtet. Ein Anthropic-Sprecher erklärte, man begrüße das Urteil und wolle weiter produktiv mit der Regierung zusammenarbeiten, damit alle Amerikanerinnen und Amerikaner von der Technologie profitierten. Anthropic-Führungskräfte bezifferten die möglichen Umsatzausfälle durch den fortgesetzten Ausschluss auf einen Milliardenbetrag – unabhängig nicht verifiziert. Für das Unternehmen steht dabei mehr auf dem Spiel als ein einzelner Auftrag: Erst vor wenigen Tagen hatten Investoren im Rahmen einer neuen Finanzierungsrunde eine Bewertung von zwei Billionen Dollar ins Spiel gebracht, bei der auch die Aussichten auf Regierungsgeschäft eine Rolle spielen.
Entscheidend wird, wie das noch offene Verfahren in Washington über die eigentliche Auftragssperre ausgeht und ob die Regierung gegen das aktuelle Urteil in Berufung geht. Bis dahin bleibt Anthropic von einem der größten KI-Kunden der US-Regierung ausgeschlossen, während sich der Konflikt um militärische Leitplanken für KI-Modelle zwischen Washington und dem Silicon Valley weiter zuspitzt.


