Am 9. Juli 2026 hat eine von der New York Times angeführte Gruppe US-amerikanischer Medienhäuser bei einem Bundesgericht in Manhattan einen Antrag auf Sanktionen gegen OpenAI gestellt. Zu den Klägern gehört unter anderem die New York Daily News. Wie Reuters berichtet, werfen die Verlage OpenAI vor, im laufenden Urheberrechtsstreit um die Trainingsdaten von ChatGPT die Beweisaufnahme systematisch behindert zu haben.
Der Vorwurf: verschleierte Suchfunktionen und gelöschte Protokolle
Kern des Antrags ist die Behauptung, OpenAI habe rund zwei Jahre lang erklärt, das Unternehmen könne seine Systeme nicht gezielt nach urheberrechtlich geschütztem Material der Kläger durchsuchen. Eine spätere Aussage eines OpenAI-Mitarbeiters in einer Zeugenvernehmung widerspricht dem: Laut den Klägern hat OpenAI entsprechende Suchen intern bereits vor der ersten Klageeinreichung im Dezember 2023 durchgeführt. Zusätzlich sollen Milliarden von ChatGPT-Konversationen gelöscht oder unauffindbar gemacht worden sein – eine Zahl, die aus dem Klägerschriftsatz stammt und gerichtlich nicht bestätigt ist.
Nach Angaben von Bloomberg Law bezeichnet der Schriftsatz das Verhalten von OpenAI als „ein bewusster und systematischer Versuch, die Beweisaufnahme zu behindern”. Times-Anwalt Ian Crosby wird von Reuters mit der Aussage zitiert, OpenAI habe „The Times, die Öffentlichkeit und das Gericht” belogen.
Die Kläger fordern vom Gericht neben der Erstattung von Anwaltskosten auch eine ausdrückliche gerichtliche Feststellung, dass die ChatGPT-Protokolle den Missbrauch der eigenen Inhalte belegen – eine Art Beweisvermutung zulasten von OpenAI.
Was OpenAI entgegnet
Nach Angaben von Al Jazeera weist ein OpenAI-Sprecher die Vorwürfe scharf zurück und spricht von „eindeutig falschen Vorwürfen”. Aus Sicht von OpenAI schwäche sich die Position der Times zunehmend ab, weshalb die Kläger zuletzt gezwungen gewesen seien, Teile ihrer ursprünglichen Klage in einer geänderten Klageschrift fallen zu lassen. Mit dem Sanktionsantrag versuchten die Verlage stattdessen, in die Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern einzugreifen, die mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun hätten.
Einordnung: ein zentrales KI-Urheberrechtsverfahren
Die Klage The New York Times Company v. Microsoft Corporation (Az. 1:23-cv-11195, US-Bezirksgericht für den Southern District of New York) läuft seit Dezember 2023. Neben der Times sind weitere Verlage als sogenannte “News Plaintiffs” beteiligt. Sie werfen OpenAI und Microsoft vor, Millionen Artikel ohne Lizenz zum Training von ChatGPT verwendet zu haben.
Der Streit um gelöschte Protokolle ist dabei nicht neu: Aus einer früheren gerichtlichen Anordnung geht hervor, dass das Gericht OpenAI bereits angewiesen hatte, Chat-Ausgabeprotokolle zur Beweissicherung aufzubewahren, anstatt sie routinemäßig zu löschen. Die Frage, ob und in welchem Umfang OpenAI dieser Anordnung nachgekommen ist, steht damit schon länger im Zentrum des Verfahrens. Laut Medienberichten hat die Times inzwischen mehr als 28 Millionen US-Dollar in die Prozessführung gegen KI-Unternehmen investiert; auch diese Zahl ist unabhängig nicht überprüft.
Was als Nächstes passiert
Über den Sanktionsantrag muss zunächst die zuständige Magistratsrichterin entscheiden, bevor der eigentliche Rechtsstreit um die Urheberrechtsfrage fortgesetzt wird. Ein Sanktionsbeschluss würde die grundsätzliche Frage – ob das Training von KI-Modellen mit geschützten Presseinhalten eine Urheberrechtsverletzung darstellt – nicht direkt beantworten, könnte die Beweislage im weiteren Verfahren aber erheblich zugunsten der Verlage verschieben. Der Fall gilt als einer der einflussreichsten unter den zahlreichen KI-Urheberrechtsklagen, die derzeit in den USA anhängig sind.


