Die US-Verlage Hachette, Elsevier und Cengage sowie Bestsellerautor Scott Turow haben am 13. Juli 2026 vor einem Bundesgericht in New York eine Sammelklage gegen Google eingereicht. Der Konzern habe Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher und Fachartikel ohne Erlaubnis für das Training seines KI-Modells Gemini verwendet, teils aus illegalen Quellen im Internet.
Klageschrift listet konkrete Vorwürfe gegen Google auf
Die Klageschrift, verfasst von den Kanzleien Oppenheim + Zebrak und Keller Rohrback, wirft Google vor, Bücher aus dem Programm Google Books zweckentfremdet zu haben: Diese seien der Verlagsgruppe Hachette Book Group zufolge ursprünglich nur für begrenzte Zwecke wie die Volltextsuche freigegeben worden. Zusätzlich habe der Konzern große Teile des Internets abgegriffen, darunter Inhalte aus bekannten Piraterie-Quellen und von kostenpflichtigen Angeboten hinter Bezahlschranken.
Der Klage zufolge habe Google außerdem sogenannte Copyright-Management-Informationen aus den Werken entfernt, um die Herkunft der Trainingsdaten zu verschleiern. Gemini erzeuge zudem Inhalte, die Originalwerke direkt ersetzen könnten: Das Modell habe laut TechCrunch etwa eine rund 2000 Wörter lange Zusammenfassung von Turows Roman „Innocent” erzeugt. Ein solcher Output stehe in direkter Konkurrenz zu offiziellen Studienführern und Buchbesprechungen, argumentieren die Kläger.
Auch Lehrbuchverlag Cengage berichtet von Fällen, in denen Gemini vollständige Kapitel akademischer Werke nahezu wortgleich reproduziert habe. Die Kläger werten das als Beleg, dass Google die ursprünglich erteilten Nutzungsrechte weit überschritten habe.
Internes Dokument warnt vor Milliardenstrafen
Zentraler Beleg der Klage ist ein internes Google-Dokument, das die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher für das KI-Training als „hochproblematisch” eingestuft habe. Die Analyse habe vor möglichen Strafzahlungen in Höhe von zehn bis hundert Milliarden Dollar gewarnt – eine Zahl, die unabhängig nicht verifiziert ist und ausschließlich aus der Klageschrift selbst stammt.
Der Fall ist nicht der erste seiner Art: Dieselben vier Kläger reichten bereits im Mai 2026 eine nahezu identische Klage gegen Meta ein. Zwei kalifornische Bundesrichter hatten zuvor in separaten Verfahren entschieden, dass das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material grundsätzlich unter die Fair-Use-Doktrin fallen kann. Die Kläger im aktuellen Fall argumentieren jedoch, Google habe zusätzlich gegen Vertragsbedingungen und gegen das Verbot der Entfernung von Copyright-Informationen verstoßen, was über eine reine Fair-Use-Frage hinausgehe.
Wie kostspielig ein KI-Urheberrechtsstreit für ein Unternehmen werden kann, zeigte zuletzt Adweek zufolge Anthropic: Der Konzern zahlte 1,5 Milliarden Dollar, um eine ähnliche Sammelklage beizulegen – der bislang höchste bekannte Vergleichsbetrag in einem US-Urheberrechtsfall. Google äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den neuen Vorwürfen.
Entscheidend wird, ob das zuständige Gericht die Trainingspraxis trotz der zusätzlichen Vorwürfe rund um entfernte Copyright-Informationen und mutmaßlichen Vertragsbruch als Fair Use einstuft, wie es amerikanische Bundesrichter in den Verfahren gegen Meta und OpenAI bereits getan haben. Einen Termin für eine erste Anhörung hat das Gericht bislang nicht angesetzt; bis zu einer Entscheidung dürften angesichts vergleichbarer Verfahren mehrere Monate vergehen.


