26 aktuell bei Meta beschäftigte Frauen und Männer haben vor einem Bundesgericht in Oakland, Kalifornien, Klage gegen ihren Arbeitgeber eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, ein internes KI-System habe bei den im Mai angekündigten Entlassungen von rund 8000 Stellen gezielt Beschäftigte in Eltern-, Pflege- oder Krankheitszeit ausgewählt. Ihre eigenen Kündigungen sollen bereits am 22. Juli wirksam werden.
Klage listet Beispiele aus der Kündigungsrunde auf
Die am 14. Juli eingereichte Klage beschreibt, gestützt auf einen Bericht des Wall Street Journal, mehrere Fälle aus der aktuellen Kündigungsrunde. Acht Klägerinnen hätten sich in Mutterschafts- oder Schwangerschaftsurlaub befunden, vier Kläger in Elternzeit und eine Klägerin in Familien- und Trauerurlaub. Ein weiterer Kläger sei von seiner Führungskraft davon abgehalten worden, eine genehmigte Krankheitsauszeit anzutreten, weil diese ihn sonst für den Stellenabbau vorgeschlagen hätte. Die Anwältinnen und Anwälte der Klägerseite argumentieren, nach Wirksamwerden der Kündigungen ließen sich Schäden wie der Verlust der betrieblichen Krankenversicherung während Schwangerschaft oder Genesung nicht mehr rückgängig machen.
Nach Darstellung der Klageschrift stützt sich Meta bei der Auswahl auf interne KI-Systeme, die Aktivitäts- und Tastaturdaten auswerten, auf Dashboards zur Nutzung von KI-Werkzeugen sowie auf algorithmisch gestützte Leistungsbewertungen. Diese Kennzahlen könnten naturgemäß nicht erfassen, wer wegen einer Freistellung oder Behinderung weniger sichtbare Arbeitsleistung zeige – ein Konstruktionsfehler, der Beschäftigte in geschützten Zeiten strukturell benachteilige. Die Klage stützt sich unter anderem auf das Familien- und Krankheitsurlaubsgesetz, das Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderung, den Schutz schwangerer Beschäftigter sowie die im Bürgerrechtsgesetz von 1964 verankerte Doktrin der mittelbaren Diskriminierung.
Meta weist die Vorwürfe zurück
Ein Unternehmenssprecher erklärte gegenüber mehreren US-Medien, darunter Fox Business und CBS News, die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. Personal- und Organisationsentscheidungen träfen bei Meta Menschen, keine Software. Das Unternehmen äußerte sich nicht dazu, welche Rolle die genannten KI-Dashboards konkret bei der Entscheidungsfindung einzelner Führungskräfte spielten. Die Klägerinnen und Kläger fordern kein neues Arbeitsverhältnis, sondern zunächst nur den vorläufigen Erhalt ihrer Anstellung, bis ein Schiedsverfahren über die eigentlichen Vorwürfe entschieden hat.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Rechtsstreitigkeiten ein, die den Einsatz algorithmischer Werkzeuge bei Personalentscheidungen infrage stellen. Auch der IT-Konzern IBM sieht sich nach US-Medienberichten mit einer Klage wegen mutmaßlich altersdiskriminierender KI-Auswahlverfahren an einem Standort in Austin konfrontiert. Beide Fälle werfen dieselbe Grundfrage auf: Wie weisen Unternehmen nach, dass automatisierte Kennzahlen Alter, Behinderung oder Elternschaft nicht mittelbar diskriminieren? Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler beobachten das Verfahren deshalb über den Einzelfall hinaus. Ein Urteil oder ein Vergleich in diesem Verfahren könnte deshalb als Referenzpunkt für ähnliche Klagen gegen andere Technologiekonzerne dienen.
Entscheidend wird, ob ein Gericht vor dem 22. Juli eine einstweilige Verfügung erlässt und die geplanten Kündigungen der 26 Klägerinnen und Kläger vorerst aussetzt. Für Meta steht zugleich infrage, ob der ohnehin umstrittene Stellenabbau von rund 8000 Positionen nun auch rechtlich zum Präzedenzfall für den KI-gestützten Einsatz von Leistungsdaten bei Kündigungen wird.


