Zwei Verfahren, ein Kernkonflikt
Im Juli 2026 stehen zwei Gerichtsentscheidungen an, die für den Umgang von KI-Musikgeneratoren mit urheberrechtlich geschütztem Material richtungsweisend sein könnten. In München soll das Landgericht über die Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen das KI-Unternehmen Suno entscheiden, in Boston steht im Verfahren von Sony Music gegen Suno laut Berichterstattung von MusicTimes eine Entscheidung im Rahmen eines Summary-Judgment-Verfahrens an. Beide Fälle drehen sich um dieselbe Grundfrage – ob das Training generativer Musik-KI auf urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt ist –, verhandeln sie aber nach unterschiedlichem Recht: deutschem Urheberrecht auf der einen, US-amerikanischem Fair-Use-Grundsatz auf der anderen Seite.
München: GEMA gegen Suno
Die GEMA reichte ihre Klage bereits am 21. Januar 2025 beim Landgericht München I ein (Az. 42 O 763/25, 42. Zivilkammer). Sie wirft Suno vor, mindestens sechs Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire – darunter „Forever Young“, „Atemlos“, „Mambo No. 5“, „Rasputin“, „Big in Japan“ und „Daddy Cool“ – ohne Lizenz zum Training verwendet, in den Modellen gespeichert und bei entsprechenden Nutzer-Prompts reproduziert zu haben. Die mündliche Verhandlung fand am 9. März 2026 statt; laut dem Bericht der Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte bestritt Suno dabei die Zuständigkeit des deutschen Gerichts und berief sich auf eine Fair-Use-Argumentation sowie die Text-and-Data-Mining-Ausnahme des deutschen Urheberrechts.
Das Landgericht München I hatte den Verkündungstermin ursprünglich für den 12. Juni 2026 angesetzt, ihn dann laut offizieller Pressemitteilung des bayerischen Justizministeriums „aus dienstlichen Gründen“ auf Freitag, den 31. Juli 2026, 9:00 Uhr, verschoben. Das Verfahren gilt als Folgeprozess zu GEMAs Sieg gegen OpenAI im November 2025 – dem nach eigenen Angaben ersten KI-Grundsatzurteil Europas im Audio-Bereich.
Boston: Sony Music gegen Suno
Parallel dazu läuft in den USA ein Verfahren, das ursprünglich im Juni 2024 von Sony Music, UMG und Warner gemeinsam angestoßen wurde – koordiniert über den Branchenverband RIAA, der Suno vorwarf, „decades worth of the world’s most popular sound recordings“ ohne Erlaubnis kopiert zu haben. Ein separates Verfahren richtet sich gegen den Anbieter Udio vor einem New Yorker Bundesgericht. Warner und UMG einigten sich laut Medienberichten außergerichtlich mit Suno (Warner im November 2025, UMG im Oktober 2025); Sony Music verfolgt den Fall vor dem für den Bezirk Massachusetts zuständigen Chief Judge F. Dennis Saylor IV weiter. Laut MusicTimes soll dort im Juli 2026 im Rahmen eines Summary-Judgment-Verfahrens über die zentrale Fair-Use-Frage entschieden werden; ein genaues Datum nennt die Quelle nicht, weshalb dieser Termin bis zur tatsächlichen Entscheidung als unsicher gelten muss.
Sunos Verteidigung: „Fair Use“ und mathematische Muster
Suno bestreitet in seinen Schriftsätzen nicht grundsätzlich, mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert zu haben, argumentiert aber, die generierten Songs seien keine Kopien. Laut einem von Music Business Worldwide zitierten Schriftsatz des Unternehmens enthalte „no Suno output […] anything like a ‘sample’“ aus den Trainingsaufnahmen – die KI erzeuge ausschließlich neue Klänge, keine Collagen aus bestehenden Aufnahmen. Diese Einschätzung ist die eigene Rechtsposition von Suno im laufenden Verfahren und noch nicht gerichtlich bestätigt.
Der wirtschaftliche Kontext bleibt trotz der Verfahren günstig für das Unternehmen: Suno sammelte im Juni 2026 laut TechCrunch weitere 400 Millionen Dollar bei einer Bewertung von 5,4 Milliarden Dollar ein – mitten in den laufenden Rechtsstreitigkeiten.
Einordnung
Beide Verfahren testen dieselbe Grundfrage anhand unterschiedlicher Rechtsmaßstäbe: Während es in München um die Reichweite der deutschen Text-and-Data-Mining-Schranke geht, entscheidet sich der Fall in Boston an der vierteiligen Fair-Use-Prüfung des US-Rechts. MusicTimes ordnet beide anstehenden Entscheidungen als „first substantial judicial guidance on AI music training in two major legal systems“ ein, betont aber zugleich, dass damit längst nicht alle offenen Fragen geklärt seien – etwa die Entschädigung unabhängiger Musikerinnen und Musiker, deren Aufnahmen ohne Vergütung in Trainingsdaten landeten. Bis zu den tatsächlichen Urteilen bleibt offen, wie weit deutsche und US-amerikanische Gerichte in der Bewertung von KI-Musiktraining auseinanderliegen.


