Recht

GEMA und Sony Music gegen Suno: Zwei KI-Musik-Urteile im Juli

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Abstrakte geometrische Illustration eines Richterhammers und stilisierter Schallwellen aus Glas und Marmor als Sinnbild für einen Rechtsstreit um KI-generierte Musik Generiertes Bild mit GPT Image 2
Abstrakte geometrische Illustration eines Richterhammers und stilisierter Schallwellen aus Glas und Marmor als Sinnbild für einen Rechtsstreit um KI-generierte Musik
Teil des Dossiers: Die Suno-Verfahren →

TL;DR Too Long; Didn’t read

Im Juli 2026 stehen zwei richtungsweisende Gerichtsentscheidungen zu KI-generierter Musik an: Das Landgericht München I soll am 31. Juli über die Klage der GEMA gegen Suno entscheiden (Az. 42 O 763/25) – GEMA wirft Suno vor, sechs Werke wie „Forever Young“ oder „Rasputin“ ohne Lizenz trainiert und reproduziert zu haben. In Boston steht im Verfahren Sony Music gegen Suno vor Chief Judge F. Dennis Saylor IV laut MusicTimes im Juli ein Summary-Judgment zur US-Fair-Use-Frage an, nachdem Warner und UMG sich bereits außergerichtlich geeinigt haben. Suno bestreitet, urheberrechtlich geschützte Aufnahmen zu kopieren, und sammelte im Juni 2026 trotz der Verfahren 400 Millionen Dollar bei einer Bewertung von 5,4 Milliarden Dollar ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2026 stehen zwei richtungsweisende Gerichtsentscheidungen zu KI-generierter Musik an – in München und in Boston.
  • Das Landgericht München I soll am 31. Juli 2026 über die Klage der GEMA gegen Suno entscheiden (Az. 42 O 763/25).
  • GEMA wirft Suno vor, sechs Werke ohne Lizenz trainiert, gespeichert und bei Nutzer-Prompts reproduziert zu haben.
  • In Boston steht im Verfahren Sony Music gegen Suno vor Chief Judge Saylor laut MusicTimes im Juli ein Summary-Judgment zur Fair-Use-Frage an; Warner und UMG haben sich bereits außergerichtlich geeinigt.
  • Suno bestreitet, dass seine Ausgaben Kopien urheberrechtlich geschützter Aufnahmen enthalten, und beruft sich auf Fair Use bzw. die Text-and-Data-Mining-Ausnahme.
  • Suno sammelte im Juni 2026 trotz laufender Verfahren 400 Millionen Dollar bei einer Bewertung von 5,4 Milliarden Dollar ein.

Zwei Verfahren, ein Kernkonflikt

Im Juli 2026 stehen zwei Gerichtsentscheidungen an, die für den Umgang von KI-Musikgeneratoren mit urheberrechtlich geschütztem Material richtungsweisend sein könnten. In München soll das Landgericht über die Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen das KI-Unternehmen Suno entscheiden, in Boston steht im Verfahren von Sony Music gegen Suno laut Berichterstattung von MusicTimes eine Entscheidung im Rahmen eines Summary-Judgment-Verfahrens an. Beide Fälle drehen sich um dieselbe Grundfrage – ob das Training generativer Musik-KI auf urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt ist –, verhandeln sie aber nach unterschiedlichem Recht: deutschem Urheberrecht auf der einen, US-amerikanischem Fair-Use-Grundsatz auf der anderen Seite.

München: GEMA gegen Suno

Die GEMA reichte ihre Klage bereits am 21. Januar 2025 beim Landgericht München I ein (Az. 42 O 763/25, 42. Zivilkammer). Sie wirft Suno vor, mindestens sechs Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire – darunter „Forever Young“, „Atemlos“, „Mambo No. 5“, „Rasputin“, „Big in Japan“ und „Daddy Cool“ – ohne Lizenz zum Training verwendet, in den Modellen gespeichert und bei entsprechenden Nutzer-Prompts reproduziert zu haben. Die mündliche Verhandlung fand am 9. März 2026 statt; laut dem Bericht der Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte bestritt Suno dabei die Zuständigkeit des deutschen Gerichts und berief sich auf eine Fair-Use-Argumentation sowie die Text-and-Data-Mining-Ausnahme des deutschen Urheberrechts.

Das Landgericht München I hatte den Verkündungstermin ursprünglich für den 12. Juni 2026 angesetzt, ihn dann laut offizieller Pressemitteilung des bayerischen Justizministeriums „aus dienstlichen Gründen“ auf Freitag, den 31. Juli 2026, 9:00 Uhr, verschoben. Das Verfahren gilt als Folgeprozess zu GEMAs Sieg gegen OpenAI im November 2025 – dem nach eigenen Angaben ersten KI-Grundsatzurteil Europas im Audio-Bereich.

Boston: Sony Music gegen Suno

Parallel dazu läuft in den USA ein Verfahren, das ursprünglich im Juni 2024 von Sony Music, UMG und Warner gemeinsam angestoßen wurde – koordiniert über den Branchenverband RIAA, der Suno vorwarf, „decades worth of the world’s most popular sound recordings“ ohne Erlaubnis kopiert zu haben. Ein separates Verfahren richtet sich gegen den Anbieter Udio vor einem New Yorker Bundesgericht. Warner und UMG einigten sich laut Medienberichten außergerichtlich mit Suno (Warner im November 2025, UMG im Oktober 2025); Sony Music verfolgt den Fall vor dem für den Bezirk Massachusetts zuständigen Chief Judge F. Dennis Saylor IV weiter. Laut MusicTimes soll dort im Juli 2026 im Rahmen eines Summary-Judgment-Verfahrens über die zentrale Fair-Use-Frage entschieden werden; ein genaues Datum nennt die Quelle nicht, weshalb dieser Termin bis zur tatsächlichen Entscheidung als unsicher gelten muss.

Sunos Verteidigung: „Fair Use“ und mathematische Muster

Suno bestreitet in seinen Schriftsätzen nicht grundsätzlich, mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert zu haben, argumentiert aber, die generierten Songs seien keine Kopien. Laut einem von Music Business Worldwide zitierten Schriftsatz des Unternehmens enthalte „no Suno output […] anything like a ‘sample’“ aus den Trainingsaufnahmen – die KI erzeuge ausschließlich neue Klänge, keine Collagen aus bestehenden Aufnahmen. Diese Einschätzung ist die eigene Rechtsposition von Suno im laufenden Verfahren und noch nicht gerichtlich bestätigt.

Der wirtschaftliche Kontext bleibt trotz der Verfahren günstig für das Unternehmen: Suno sammelte im Juni 2026 laut TechCrunch weitere 400 Millionen Dollar bei einer Bewertung von 5,4 Milliarden Dollar ein – mitten in den laufenden Rechtsstreitigkeiten.

Einordnung

Beide Verfahren testen dieselbe Grundfrage anhand unterschiedlicher Rechtsmaßstäbe: Während es in München um die Reichweite der deutschen Text-and-Data-Mining-Schranke geht, entscheidet sich der Fall in Boston an der vierteiligen Fair-Use-Prüfung des US-Rechts. MusicTimes ordnet beide anstehenden Entscheidungen als „first substantial judicial guidance on AI music training in two major legal systems“ ein, betont aber zugleich, dass damit längst nicht alle offenen Fragen geklärt seien – etwa die Entschädigung unabhängiger Musikerinnen und Musiker, deren Aufnahmen ohne Vergütung in Trainingsdaten landeten. Bis zu den tatsächlichen Urteilen bleibt offen, wie weit deutsche und US-amerikanische Gerichte in der Bewertung von KI-Musiktraining auseinanderliegen.

Häufige Fragen

Worum geht es in den beiden Verfahren gegen Suno?

Beide Verfahren prüfen, ob das Training generativer Musik-KI auf urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt ist – einmal nach deutschem, einmal nach US-amerikanischem Recht.

Was ist der Vorwurf der GEMA gegen Suno?

GEMA wirft Suno vor, mindestens sechs Werke aus ihrem Repertoire ohne Lizenz zum Training verwendet, in den Modellen gespeichert und bei Nutzer-Prompts reproduziert zu haben.

Wann fällt das Urteil im GEMA-Verfahren?

Das Landgericht München I hat den Verkündungstermin auf Freitag, den 31. Juli 2026, 9:00 Uhr, verschoben, nachdem ursprünglich der 12. Juni 2026 vorgesehen war.

Wie ist der Stand im US-Verfahren Sony Music gegen Suno?

Warner und UMG haben sich außergerichtlich mit Suno geeinigt; Sony Music verfolgt den Fall vor Chief Judge F. Dennis Saylor IV weiter, wo laut MusicTimes im Juli 2026 ein Summary-Judgment zur Fair-Use-Frage ansteht.

Wie verteidigt sich Suno?

Suno bestreitet die Zuständigkeit des deutschen Gerichts, beruft sich auf Fair Use und die Text-and-Data-Mining-Ausnahme und argumentiert, seine Ausgaben seien neu erzeugte Klangmuster statt Kopien.


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