Dossier · Laufend aktualisiert

Die Suno-Verfahren

Die Gerichtsverfahren gegen den KI-Musikdienst Suno im Überblick – GEMA, Sony Music und die Frage, was KI-Training mit geschützter Musik darf.

Der KI-Musikgenerator Suno steht im Zentrum mehrerer Gerichtsverfahren, die zur Grundsatzfrage geworden sind: Darf generative KI mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert werden – und wer haftet für Ausgaben, die nach bekannten Songs klingen?

Dieses Dossier bündelt die Berichterstattung zu den Verfahren: die Klagen von GEMA und Sony Music, die Urteile und ihre Begründungen, die Reaktionen der Branche und die Folgen für KI-Musikdienste in Europa und den USA. Es wird laufend aktualisiert, sobald es Neuigkeiten in den Verfahren gibt.

Chronologie

  1. GEMA gewinnt Musikklage gegen Suno vor Landgericht München

    Das Landgericht München gibt GEMA im KI-Musikstreit gegen Suno recht: Lizenzpflicht für sechs Werke. Der US-Fall Sony Music gegen Suno läuft parallel weiter.

  2. GEMA gewinnt Münchner Urteil: Lizenzpflicht für Suno

    Das Landgericht München I gibt der GEMA recht: Suno verletzt mit Training und Wiedergabe von sechs Songs deutsches Urheberrecht.

  3. Suno kündigt nach Klagen Wasserzeichen für Songs an

    Nach Milliardenklagen und einem Münchner Gerichtsurteil verschärft der KI-Musikdienst Regeln für Downloads, Urheberschutz und Nutzerkonten.