EU AI Act

Stand:

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Er gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte, desto strenger die Pflichten.

Die Verordnung unterscheidet vier Stufen: verbotene Praktiken (etwa Social Scoring durch Behörden), Hochrisiko-Systeme (zum Beispiel in kritischer Infrastruktur, Personalauswahl oder Strafverfolgung) mit umfangreichen Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht, Transparenzpflichten für bestimmte Systeme (etwa die Kennzeichnung von KI-Interaktionen und generierten Inhalten) sowie minimales Risiko ohne besondere Auflagen. Für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen — also etwa großen LLMs — gelten eigene Pflichten, unter anderem zu technischer Dokumentation und Urheberrecht.

Zum Zeitplan (Stand Juli 2026): Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft, die Pflichten greifen gestaffelt — die Verbote seit Februar 2025, die GPAI-Pflichten seit August 2025, der Großteil der Hochrisiko-Pflichten ab August 2026 und jene für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten ab August 2027. Ein verbreitetes Missverständnis: Der AI Act verbietet KI nicht — die meisten Anwendungen fallen in die niedrigste Kategorie. Wer jedoch Hochrisiko-Systeme anbietet oder betreibt, sollte den Compliance-Aufwand nicht unterschätzen.

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